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Stand: 10.05.2013

Referentin / Referent im Referat N I 3 "Artenschutz"

Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Bonn ist im
Referat N I 3 "Artenschutz" zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine für die Dauer von 24 Monaten befristete Funktion

einer Referentin / eines Referenten

zu besetzen.

Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung ist die hier dargestellte Eingruppierung vorläufig und begründet keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand. Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits (ggf. in den letzten drei Jahren) in einem Arbeitsverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland gestanden haben, nicht berücksichtigt werden.

Aufgabenbereiche:

     

  • Angelegenheiten der EG-VO 338/97 zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens nebst Durchführungsverordnungen
  • Angelegenheiten Vogelschutz- und Habitatrichtlinie (jeweils Artenschutz)
  • Anlagenbezogene Luftreinhaltung
  • Vertragsverletzungsverfahren
  • Nationales Artenschutzrecht
  • Rechtsetzungsverfahren mit Bezügen zum Artenschutz


Anforderungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, beide Staatsexamen mindestens mit "befriedigenden" Prüfungsergebnissen
  • Verhandlungssichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Selbständigkeit, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Kontaktfreudigkeit
  • Bereitschaft zur Teamarbeit
  • Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

Schriftliche Bewerbungen – keine E-Mail-Bewerbungen – mit Lebenslauf und lückenloser übersichtlicher Darstellung des beruflichen Werdegangs werden unter Angabe der Kennziffer 290 bis zum 28. Mai 2013 (Eingang im Ministerium) an das

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Arbeitsgruppe ZG I 1 "Personal, Personalentwicklung"
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

erbeten.

Es wird anheim gestellt, ggf. auch außerberuflich erworbene Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben, die für die Auswahlentscheidung relevant sein könnten.

Das BMU gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen. Es ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und Unterrepräsentanz zu beseitigen.

Von schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt; sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Wahrnehmung der Aufgaben ist grundsätzlich auch im Wege der Teilzeitbeschäftigung möglich.

Zertifikat seit 2010 audit berufundfamilie

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