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Stand: Februar 2006


Kurzinfo Trinkwasser - Wasserwerk

In Deutschland steht pro Jahr ein durchschnittliches Wasserdargebot von 188 Mrd. m³ (2001) zur Verfügung.

Die Versorgung der Haushalte und der Gewerbe- und Industriebetriebe mit Trinkwasser gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Gemeinde ist in ihrer Entscheidung frei, wie sie den Bürger mit Trinkwasser versorgt. Sie kann die Wasserversorgung selbst übernehmen, sich einem Zweckverband anschließen oder diese Aufgabe an einen privaten Betreiber delegieren.

Die im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung stehenden technischen Aufgaben der Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Wassers werden in Deutschland von rund 6.700 Wasserversorgungsunternehmen erledigt. Sie betreiben etwa 18.000 Wassergewinnungsanlagen, aus denen fast die gesamte Bevölkerung mit Trinkwasser versorgt wird.

Anteile am insgesamt in Bergbau und verarbeitendem Gewerbe betrieblich eingesetztem Wasser


Quelle: Statistisches Bundesamt, FS 19 Umwelt, R. 2.2
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Industrie


Die Wasserpreise sind in den neunziger Jahren kontinuierlich angestiegen und liegen im Durchschnitt jetzt bei ca. 1,70 Euro.

In Deutschland werden rund 4 Prozent des Wasserdargebotes zur Versorgung mit Trinkwasser genutzt. Mehr als zwei Drittel des Trinkwassers wird dem Grundwasser entnommen.

Jeder Bürger in Deutschland verbraucht täglich im Durchschnitt ca. 130 Liter Trinkwasser (im Jahr 2001 waren es 127 Liter), das entspricht ungefähr der Füllung einer Badewanne. Nur 4 - 6 Liter davon werden zum Trinken und Kochen verwendet, zwei Drittel des Wasserverbrauchs im Haushalt entfällt auf die Bereiche Toilettenspülung und Körperpflege.