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Stand: Juni 2003
Überprüfung internationaler wasserwirtschaftlicher Übereinkommen im Hinblick auf die Implementierung der Wasserrahmenrichtlinie
Im Rahmen des Umweltforschungsplans des BMU hat im Auftrag des Umweltbundesamtes das Institut für Europarecht an der Universität Fribourg (Frau Prof. Epiney) die Übereinkommen derinternationalen Flussgebietskommissionen untersucht, in denen Deutschland vertreten ist. Es handelt sich insbesondere um die Kommissionen zum Schutz des Rheins, der Elbe, der Oder und der Donau. Zielwar es herauszufinden, inwieweit die bestehenden Übereinkommen rechtlich überarbeitet werden müssen, damit die von der neuen EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderte Koordinierungim grenzüberschreitenden Bereich von diesen Kommissionen wahrgenommen werden kann .
Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird es erforderlich, jeweils für das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses eine grenzüberschreitend koordinierte Bewirtschaftungsplanung zu erarbeiten. Es wird angestrebt, die bestehenden internationalen Flussgebietskommissionen möglichst weitgehend für die Koordinierung der internationalen Bewirtschaftungspläne entsprechend denVorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu nutzen.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme des Rheinschutzabkommens, dessen Geltungsbereich nicht das gesamte Einzugsgebiet des Rheins erfasst, die Übereinkommen der anderenKommissionen rechtlich grundsätzlich keiner Änderungen bedürfen, um die von der WRRL geforderten internationalen Koordinierungsaufgaben übernehmen zu können. Nur für denFall, dass die Kommissionen die von der WRRL vorgesehene Mitwirkung der Öffentlichkeit selbst durchführen sollen, müssten die Übereinkommen geändert werden.
Die Studie gibt zunächst einen Überblick über die einschlägigen Regelungen der WRRL und interpretiert diese mit Blick auf die grenzüberschreitendenKoordinierungsanforderungen. Es werden insbesondere folgende Anforderungen der WRRL herauskristallisiert, die aufgrund ihrer Anknüpfung an das Flusseinzugsgebiet einer grenzüberschreitendenUmsetzung bedürfen:
- Pflichten in Bezug auf Analyse und Überwachung der Gewässer (Art. 6, 7 I, 8 WRRL);
- Erstellung der Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) und die diesbezüglichen Berichtspflichten an die Kommission (Art. 15 WRRL);
- Information und Anhörung der Öffentlichkeit (Art. 14 WRRL) und
- Koordinierungspflichten (Art. 3 IV, V WRRL).
Sodann werden die maßgeblichen internationalen Flussgebietsübereinkommen (einschließlich der Grenzgewässerabkommen und der Teileinzugsgebietsabkommen) systematischuntersucht, ihr Geltungsbereich, ihre organisatorischen Strukturen, Arbeitsweise, Kompetenzen und Aufgaben sowie die Verpflichtungen der Vertragsstaaten vorgestellt.
In einem Abgleich der relevanten Regelungen legt die Studie einige rechtliche Defizite offen und gibt Handlungsempfehlungen für deren Ausfüllung. Neben dem bereits o.a. erwähntenErgebnis, dass die einschlägigen Anforderungen der WRRL in der Regel ohne Änderung der Übereinkommen erfüllt werden können, werden auch einige Hinweise gegeben, wie diebestehenden internationalen Flussgebietskommissionen für die Umsetzung der WRRL im grenzüberschreitenden Bereich sinnvoll genutzt werden können . Die Studie erstreckt sich jedoch nichtauf die Frage, ob über die grundsätzliche rechtliche Eignung der Übereinkommen hinaus die bisherige Organisationsstruktur und Arbeitsweise der Kommissionen denKoordinationsanforderungen der WRRL genügen.
Die Ergebnisse des Vorhabens werden als Diskussionsgrundlage für die weiteren Arbeiten in den nationalen und internationalen Gremien zur Umsetzung der WRRL dienen.
Der Abschlussbericht mit dem Titel "Überprüfung internationaler wasserwirtschaftlicher Übereinkommen im Hinblick auf die Implementierung der Wasserrahmenrichtlinie wirddemnächst in der Reihe "UBA-Texte" als Nr. 17/02 erscheinen und kann kostenfrei bezogen werden beim:
Umweltbundesamt
Postfach 33 00 22
14191 Berlin
Er ist außerdem im Internet unter
www.umweltbundesamt.de/wasser unter dem Stichwort "Wasserrahmenrichtlinie, Wasserrecht - Gewässerschutzrecht -Forschungsvorhaben zum EG-Recht" als pdf.-Dokument eingestellt.
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