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Stand: November 2005
Standpunkt der Grundwasserrichtlinie
Diese Richtlinie legt spezielle Maßnahmen gemäß Artikel 17 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2000/60/EG zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung fest. Diese Richtlinie ergänzt ferner die bereits in der Richtlinie 2000/60/EG enthaltenen Bestimmungen zur Verhinderung und Begrenzung der Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser; sie hat außerdem zum Ziel, der Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper vorzubeugen.
Weitere Informationen:
Korrigendum zur Grundwasserrichtlinie
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