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Stand: November 2008


Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)

Am 11. Juli 1950 fand in Basel die erste Sitzung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) statt. Schweizer, Franzosen, Deutsche, Luxemburger und Niederländer arbeiten auf Regierungsebene zusammen. Die EU ist ebenfalls Vertragspartei und wirkt durch die Europäische Kommission mit.

Zwischen 1950 und 1970 prägte der Aufbau eines internationalen Überwachungssystems für den Rhein von der Schweiz bis in die Niederlande die Arbeiten der IKSR. In den Jahren 1970-1980 entwickelte die Kommission gezielte Vorgaben, um der immer größer werdenden Rheinverschmutzung Einhalt zu gebieten. Doch erst die Brandkatastrophe in dem schweizerischen Chemiewerk der Firma Sandoz führte Anfang 1986 zum Durchbruch in der Rheinsanierung mit dem Aufstellen eines gemeinsamen Aktionsplanes. Am 1. November 2006 jährte sich zum 20. Mal der Tag des Unfalles.

Heute sind deutliche Erfolge sichtbar: Aus dem Rhein kann wieder Wasser für die Trinkwasseraufbereitung genutzt werden, und die Lachse schwimmen wieder 700km flussaufwärts.

Doch trotz zunehmender Verbesserung der Gewässerqualität sind die strengen IKSR-Zielvorgaben für mehrere Stoffe noch immer nicht an allen Rheinmessstellen erreicht (z.B. für Zink, Kupfer, Quecksilber und HCB). Darüber hinaus müssen diffuse Verunreinigungen ermittelt und reduziert werden.

Auch die Weiterentwicklung einer effektiven internationalen Hochwasserpolitik bleibt prioritäre Aufgabe der IKSR. Um die Hochwassersituation am Rhein zu verbessern, hat die IKSR den Aktionsplan Hochwasser ausgearbeitet. Ziel ist, Hochwasserspitzen bis 2020 um bis zu 70 cm und Hochwasserschäden um 25 % zu reduzieren.

Die IKSR erarbeitete im Jahr 2000 ein neues Grundsatzprogramm mit dem Titel "Rhein 2020 - Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins". Die Rheinministerkonferenz in Straßburg am 29. Januar 2001 beschloss die Realisierung dieses Programms. Mittels eines offenen Planungsprozesses sind NGO und interessierte Verbände in die Gestaltung dieses Programms eingebunden gewesen und werden es weiterhin sein.

Am 01. Januar 2003 ist das neue Übereinkommen zum Schutz des Rheins in Kraft getreten (BGBl II S. 849). Es dehnt den Geltungsbereich des früheren Rheinschutzabkommens aus und schafft die Grundlagen für den integrierten und nachhaltigen Ansatz der künftigen Rheinschutzpolitik. Als neue Zielsetzungen enthält es:

  • Nachhaltige Entwicklung des Ökosystems Rhein;
  • Ganzheitliche Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse;
  • Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung möglichst natürlicher Lebensräume und der natürlichen Fließgewässerfunktion;
  • Einbeziehung des Grundwassers, soweit es in Wechselwirkung mit dem Rhein steht.

Das neue Übereinkommen schafft ferner die Voraussetzung für eine verstärkte Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen. Damit wird der seit mehreren Jahren erprobte und positivbewertete Informationsaustausch bestätigt und intensiviert.

Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG) setzt für die EU-Mitgliedstaaten in der Wasserpolitik neue Maßstäbe. Ziel ist, in allen Gewässern bis 2015 den guten Zustand bzw. das gute Potential zu erreichen. Der Schwerpunkt der Gewässerschutzaufgaben im Rheineinzugsgebiet wird - bedingt durch den verpflichtenden Charakter der WRRL - künftig für die EU-Staaten vorrangig auf der Umsetzung der WRRL und der entsprechenden EG-Berichterstattung liegen.
Die Schweiz hat sich in der Ministerkonferenz vom 20.01.2001 bereit erklärt, die EU-Mitgliedstaaten bei den Koordinierungs- und Harmonisierungsarbeiten zu unterstützen.

Für die Flussgebietseinheit Rhein wurde von den IKSR-Vertragsstaaten und den im Rheineinzugsgebiet liegenden Staaten Liechtenstein, Österreich und Belgien (Wallonie) die Erstellung eines einzigen kohärenten Bewirtschaftungsplans beschlossen. Voraussetzung ist eine umfangreiche Koordination und Abstimmung der Staaten zu wasserwirtschaftlichen Belangen. Diese erfolgt am Rhein in unterschiedlicher Tiefe auf Ebene von 9 Bearbeitungsgebieten, vom Alpenrhein/Bodensee bis zum Deltarhein.

Im Juli 2002 wurde von der IKSR-Plenartagung eine Arbeitsstruktur geschaffen, die die Aufgaben, die sich aus der Umsetzung der WRRL ergeben, mit denen der IKSR so miteinander verzahnt, dass Doppelarbeiten vermieden werden, und die fachliche Unterstützung der vielfältigen Koordinierungsaufgaben zur Umsetzung der WRRL ebenso gewährleistet ist, wie die Bearbeitung der Aufgaben aus dem Programm "Rhein 2020" der IKSR. Zur fachlichen Unterstützung der Arbeiten, die sich aus der Umsetzung der WRRL auf Gesamt-Rheinebene und des Programms Rhein 2020 ergeben, passte die IKSR ihre Arbeits- und Aufgabenstruktur an; zur logistischen Unterstützung wird das IKSR-Sekretariat genutzt.

Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins hat ihren Sitz in Koblenz.


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