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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Zwischenlagerung
Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
Stand: August 2008
Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
Abb.: Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
Quelle: BMU, Februar 2008
Radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken sind bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager in Einrichtungen zwischen zu lagern, die entsprechend dem Verursacherprinzip durch den Betreiber zu errichten und zu betreiben sind. Gegenwärtig stehen für diese Abfälle neben Einrichtungen an den Standorten, die externe Lagerhalle Unterweser, das dezentrale Standortzwischenlager Biblis, das Abfalllager Gorleben (ALG), die EVU-Halle des Zwischenlagers Mitterteich, das Zwischenlager der Fa. Nuclear + Cargo Service GmbH (NCS) in Hanau, das Zwischenlager Nord (ZLN) bei Greifswald sowie das Zwischenlager der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) des Forschungszentrums Karlsruhe zur Verfügung. In der Genehmigung für diese Zwischenlager sind Einschränkungen bei der Anlieferung radioaktiver Abfälle festgeschrieben. So dürfen z. B. nach Mitterteich nur Abfälle aus bayerischen kerntechnischen Anlagen, in das Zwischenlager Nord in der Regel nur Abfälle aus den im Abbau befindlichen Kernkraftwerken in Greifswald und Rheinsberg und in die HDB nur Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung der Anlagen des Forschungszentrums Karlsruhe und des Kernkraftwerks Niederaichbach zur längerfristigen Zwischenlagerung verbracht werden. Radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland können in dem zentralen Zwischenlager in Gorleben (verglaste hochradioaktive Abfälle) und Ahaus (beantragt für hochdruckkompaktierte radioaktive Abfälle wie beispielsweise Hülsen- und Strukturteile von wiederaufgearbeiteten Brennelementen) gelagert werden.
Radioaktive Abfälle aus den Großforschungseinrichtungen werden in der Regel an ihrem Entstehungsort konditioniert und zwischengelagert.
Radioaktive Abfälle aus Forschung, Industrie und Medizin können an elf Landessammelstellen abgegeben werden. Die Abfälle werden entweder als Rohabfälle angenommen und werden dann vor Ort konditioniert oder sie werden bereits in lagergerecht konditionierter Form angenommen. Für radioaktive Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie gibt es darüber hinaus private Konditionierungs- und Entsorgungsfirmen, die bundesweit radioaktive Reststoffe abholen, lagergerecht konditionieren und ggf. auch zwischenlagern.
Abfälle aus der kerntechnischen Industrie wie beispielsweise aus dem ehemaligen Betrieb und Rückbau der Brennelementefertigungsanlagen in Hanau werden in der Regel vor Ort lagergerecht konditioniert und in diesem Beispiel im Zwischenlager der NCS in Hanau zwischengelagert.
