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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Stilllegung
Strahlenschutz
Stand: 20.04.2012
Anforderungen an den Strahlenschutz
Sowohl beim Betrieb als auch bei Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage ist der Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umgebung vor den Gefahren der ionisierenden Strahlung eine zentrale Aufgabe. Eine Vielzahl von technischen und administrativen Strahlenschutzmaßnahmen stellt sicher, dass die Anforderungen an den Strahlenschutz eingehalten werden. Dazu gehören:
- Einschluss des radioaktiven Inventars in Systemen und Räumen, um eine Freisetzung und Ausbreitung zu verhindern,
- Abschirmmaßnahmen, um die Strahlenbelastung am Arbeitsplatz zu reduzieren,
- individuelle Schutzmaßnahmen für das Personal, etwa die Pflicht, spezielle Schutzanzüge, Handschuhe, Überschuhe und ggf. Atemschutzmasken zu tragen,
- Schulung des Fremd- und Eigenpersonals,
- gezielte Luftführung in der Anlage und
- Filterung der Abluft und Reinigung der Abwässer, um die Menge radioaktiver Stoffe zu minimieren, die kontrolliert im Rahmen der behördlichen Genehmigung in die Umgebung abgegeben werden dürfen.
Auch die technisch unvermeidbare Ableitung von Radionukliden mit der Abluft und dem Abwasser wird sorgfältig überwacht. Grenzwerte für diese Ableitungen werden in den Genehmigungen festgelegt. In der Praxis werden die Grenzwerte sowohl während der Betriebs- als auch während der Stilllegungsphase weit unterschritten.
Da viele Tätigkeiten, die beim Abbau anfallen, denen ähneln, die bei der Instandhaltung der Anlage während des Betriebs notwendig sind, können auch die vorhandenen Strahlenschutzerkenntnisse in der Abbauphase genutzt werden.
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