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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Stilllegung
Sicherheit
Stand: 12.08.2010
Anforderungen an die Sicherheit
Die Sicherheit bei der Stilllegung und beim Abbau von Kernkraftwerken wird durch eine Reihe von technischen und administrativen Maßnahmen gewährleistet, um das Betriebspersonal und die Bevölkerung vor unzulässigen Strahlenbelastungen zu schützen. Dieser Schutz muss nicht nur bei allen Arbeiten, die mit der Stilllegung verbunden sind, sichergestellt sein, er muss auch bei den zu betrachtenden möglichen Störfällen gewährleistet werden. Sicherheitsaspekte, die auch in konventionellen Industrieanlagen zu betrachten sind, sind in jedem Fall zu berücksichtigen.
Das Gefährdungspotenzial bei einer in Stilllegung befindlichen kerntechnischen Anlage beruht fast ausschließlich auf ihrem Aktivitätsinventar und den mit der Stilllegung verbundenen Möglichkeiten zu einer Freisetzung von Radionukliden.
Abbildung: Entwicklungsschema des Gefährdungspotenzials eines Kernkraftwerks in der Betriebsphase, Nachbetriebsphase sowie in der Stilllegungs- und Abbauphase (Quelle: BMU / GRS)
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Betriebsphase:
Während des Anlagenbetriebs befinden sich die Brennelemente im Kernreaktor, und der Prozess der Kernspaltung läuft. Das Aktivitätsinventar in den Brennelementen ist um das Zehn- bis Hunderttausendfache höher als das Aktivitätsinventar, das sich sonst noch in der Anlage findet. -
Nachbetriebsphase:
Mit der endgültigen Abschaltung des Kernreaktors sind Kritikalitätsstörfälle nicht mehr möglich, und die Anlage ist drucklos bei niedriger Temperatur. Damit fehlt das für Freisetzungen notwendige Energiepotenzial, auch wenn zunächst noch keine Aktivität aus der Anlage entfernt worden ist. Dennoch ist das Gefährdungspotenzial nun deutlich geringer als während des Betriebs.
Bei Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen wird allein durch das Entfernen der Brennelemente bereits eine erhebliche Reduzierung des Aktivitätsinventars auf ein Zehntausendstel des ursprünglichen Aktivitätsinventars erreicht und damit das Gefährdungspotenzial weiter reduziert. -
Restbetriebs- und Abbauphase:
Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung beginnt die Restbetriebs- und Abbauphase, in der die Anlagenteile demontiert werden. Das radioaktive Inventar der Anlagen und Anlagenteile kann durch Dekontamination vor oder nach der Demontage erheblich reduziert werden. Ein wesentlicher Teil des Materials kann so weit dekontaminiert werden, dass es behördlich freigegeben und dem normalen Stoffkreislauf wieder zugeführt werden kann. Für die Sicherheit wichtige Einrichtungen, wie Lüftungssysteme, werden weiter betrieben.
Für Forschungsreaktoren und Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung gilt analog, was hier für Kernkraftwerke zur Sicherheit ausgeführt wurde. Denn auch bei diesen Anlagen wird das Aktivitätsinventar und damit auch das Gefährdungspotenzial deutlich reduziert, sobald der restliche Kernbrennstoff und die Betriebsabfälle entfernt worden sind.
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