Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Stilllegung
Abbau eines Kernkraftwerkes
Stand: 12.08.2010
Schrittweiser Abbau eines Kernkraftwerks
Vor Beginn der Abbauarbeiten befindet sich die Anlage noch
weitgehend im gleichen technischen Zustand wie während des Betriebs. Brennelemente und Betriebsabfälle sind jedoch entfernt. Zur Vorbereitung der Stilllegungsarbeiten wird das radioaktive Inventar der Anlage durch Messungen und Probennahmen analysiert. Danach kann der Ablauf des Abbaus
detailliert geplant werden und die Techniken für die Dekontamination und Zerlegung festgelegt werden.
Der Abbau von Anlagenteilen wird in der Regel in den
Bereichen mit geringer Kontamination begonnen und schreitet in Bereiche mit höherer Kontamination fort ("von außen nach innen"). In den frei gewordenen Bereichen können dann Geräte zur Abfall- und Reststoffzerlegung, Dekontamination und Konditionierung installiert
werden. Praktisch alle ausgebauten Teile werden in leicht handhabbare kleine Stücke zerlegt und bei Erfordernis dekontaminiert. EDV-Systeme sichern die lückenlose Verfolgung der Teile vom Abbau bis zum Abtransport aus der Anlage. Wichtige Einrichtungen werden weiter betrieben bzw.
nachgerüstet (z.B. Lüftung, Strom- und Medienversorgung).
Schließlich wird an den höchstkontaminierten und
aktivierten Teilen gearbeitet (z.B. am Reaktordruckbehälter und dessen Einbauten). Diese Abbauschritte werden weitestgehend fernbedient durchgeführt. Die anfallenden Materialien bilden einen wesentlichen Anteil der radioaktiven Abfälle bei einer Stilllegung. Das Gebäude ist nun
vollständig leer geräumt. Im letzten Schritt wird die Gebäudestruktur dekontaminiert und Raumweise die radioaktive Kontamination nachgemessen. Auf dieser Basis kann die Entscheidung getroffen werden, das Gebäude aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes zu entlassen. Danach kann
das Gebäude konventionell abgerissen werden.
Das Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren wird in mehreren Phasen durchgeführt. Ein typischer Abbau einer Anlage dauert mindestens ein Jahrzehnt. Dabei können Planung, Genehmigung und Durchführung verschiedener Schritte parallel verlaufen.
-
Druckversion
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




