Stand: September 2008


Kurzinfo Atomenergie

Ausstieg

Der Reaktorunfall in Tschernobyl im Jahr 1986 hat die Risiken der Atomkraft deutlich gemacht. Deutschland verfügt zwar über höchste Sicherheitsstandards; ein Unfall mit schwersten Folgen kann aber nirgendwo, auch nicht in Deutschland, ausgeschlossen werden. Bis zum vollständigen Ausstieg aus der Atomkraftnutzung ist daher die Gewährleistung der Sicherheit von Mensch und Umwelt nach dem Stand von Wissenschaft und Technik der unverzichtbare Schwerpunkt der Atomaufsicht. Ein Problem, das aber nach wie vor ungelöst ist, ist die Entsorgung des radioaktiven Abfalls. Radioaktiver Abfall von Atomkraftwerken ist noch Millionen Jahre strahlungsaktiv. Ein gefährliches Erbe, das wir zukünftigen Generationen heute überlassen.

Die Bundesregierung hat deshalb den vollständigen Ausstieg aus der Atomstromproduktion beschlossen.

Neues Atomgesetz

Am 26.4.2002 trat das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" in Kraft. Es änderte das Atomgesetz von 1959 grundlegend: statt der Förderung der Kernenergie ist nunmehr ihre geordnete Beendigung Zweck des Gesetzes. Kernpunkte des Gesetzes sind:

  • neue Atomkraftwerke dürfen nicht gebaut werden,
  • die sogenannte Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke wird auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme begrenzt,
  • jedes einzelne Atomkraftwerk verfügt über eine dementsprechende Reststrommenge,
  • Strommengen älterer AKWs können auf jüngere übertragen werden,
  • regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind gesetzlich verankert,
  • die Summe, die für jedes Atomkraftwerk für evtl. Schadensfälle zurückgelegt werden muss, steigt auf das Zehnfache, nämlich auf 2,5 Mrd. Euro.

Endlagerung

In Deutschland werden bis zum Jahr 2040 ca. 280.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und ca. 24.000 Kubikmeter mittel- und hochaktive Abfälle mit relevanter Wärmeentwicklung anfallen. Als letzter Entsorgungsschritt ist die dauerhafte Lagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen in tiefen geologischen Formationen in einem Endlager in Deutschland vorgesehen. Bislang lagern schon insgesamt etwa 84.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) und in der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel.

Zurzeit steht kein Endlager für die Aufnahme von radioaktiven Abfällen in Deutschland zur Verfügung. Mit der Errichtung des Endlagers Konrad bei Salzgitter wurde im Mai 2007 begonnen, so dass voraussichtlich Ende 2013 radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung eingelagert werden können.

Im Oktober 2000 wurde die Erkundung des Salzstocks Gorleben zur Klärung sicherheitstechnischer und konzeptioneller Fragen für längstens 10 Jahre unterbrochen. Der Salzstock war zur Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle, insbesondere wärmeentwickelnder Abfälle, vorgesehen. BMU hat im Juli 2008 einen Entwurf für Sicherheitsanforderungen veröffentlicht, die an ein derartiges Endlager zu stellen sind.

Ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sollte spätestens im Jahr 2035 zur Verfügung stehen, da ab diesem Zeitpunkt die Aufbewahrungsgenehmigungen für die übertägigen Transportbehälterlager in Gorleben und Ahaus sowie die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager auslaufen. Ob ein Vergleich von Standorten erforderlich ist, bevor eine Standortentscheidung fällt, ist noch innerhalb der Bundesregierung zu klären.

Der erste Schritt ist getan

Der Atomausstieg ist beschlossen. Zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energiepolitik zählt aber auch der zweite Schritt, nämlich der Umstieg auf eine zukunftsfähige Energieversorgung.