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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Internationale Zusammenarbeit
Stand: Juli 2009
Bericht über die dritte Überprüfungskonferenz zum Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
Wien, 11. bis 20. Mai 2009
1. Allgemeine Informationen
Bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien hat vom 11. bis 20. Mai 2009 die dritte
Überprüfungskonferenz des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung
abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle stattgefunden. Die
erste Überprüfungskonferenz hatte November 2003, die zweite Überprüfungskonferenz hat im Mai
2006 stattfinden.
Etwa 500 Delegierte aus 45 Vertragsstaaten des Übereinkommens diskutierten die Berichte der einzelnen
Vertragsstaaten in einem Frage- und Antwortprozess. Es ging dabei um die Entsorgung radioaktiver Abfälle und
bestrahlter Brennelemente, die Stilllegung von kerntechnischen Einrichtungen und den Umgang mit verbrauchten
umschlossenen radioaktiven Quellen. Dieser so genannte "peer
review"-Prozess dauerte die erste Woche.
2. Ablauf der Überprüfungskonferenz
Auf Grundlage des von jeder Vertragspartei vorzulegenden nationalen Berichts hatten die Vertragsstaaten die
Möglichkeit in Form schriftlich vorgelegter und mündlicher Fragen die jeweilige nationale
Entsorgungspolitik (gesetzliche und administrative Grundlagen, technischer Stand und Umsetzung der
Entsorgungspolitik in einzelnen Projekten) der Vertragspartei kritisch zu hinterfragen und - wo nötig -
Verbesserungen anzuregen.
Die Beratungen sind gemäß Artikel 36 des Übereinkommens vertraulich und wurden in Tagesberichten des
Rapporteurs sowie in einem zusammenfassenden mündlichen Bericht allen anderen Vertragsparteien während
der Überprüfungskonferenz bekannt gegeben. Die Ergebnisse der Konferenz sind zusammengefasst in Form
eines schriftlichen Abschlussberichts (Summary Report) veröffentlicht.
3. Vorstellung und Diskussion des deutschen Berichtes
Die deutsche Präsentation fußte auf dem nationalen Bericht vom Oktober 2008 (BR Drucksache 771/08 vom 16. Oktober 2008) sowie auf wesentliche Entwicklungen seit seiner Abgabe, auf den Fragen der anderen Vertragsparteien und auf offene Fragen aus der Diskussion der ersten und zweiten Überprüfungskonferenz; wesentliche Punkte der Präsentation waren
- wesentliche Entwicklungen bei der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle seit der zweiten Überprüfungskonferenz,
- die Endlagerung radioaktiver Abfälle, insbesondere die Einrichtung des Endlagers Konrad, und die Fragen im Zusammenhang mit der Stilllegung der Endlager Morsleben und Asse,
- die Sicherheitskriterien für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle (bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle),
- die Sanierung der Altlasten der WISMUT und
- die Freigabepraxis in Deutschland.
Im Ergebnis der Diskussion des deutschen Berichts durch die Vertragsparteien wurden im Bericht des Rapporteurs folgende Punkte als Herausforderungen für die zukünftige Arbeit zur dauerhaften Gewährleistung einer sicheren und umweltgerechten Entsorgung der radioaktiven Abfälle und bestrahlten Brennelemente genannt:
- Im Hinblick auf die Zielsetzung für die Inbetriebnahme eines Endlagers für Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle im Jahr 2030 wurden bislang keine Entscheidungen getroffen. Die Standortauswahl für ein solches Endlager muss definiert und implementiert werden.
- Die Regelungen für die Rückstellungen für die sichere Entsorgung von radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelemente müssen Transparenz gewährleisten.
- Für den Verschluss des Endlagers Morsleben sind die Endlagerhohlräume zu verschließen. Im Hinblick auf den Verschluss der Schachtanlage Asse ist die langfristige radiologische Sicherheit zu gewährleisten; die entsprechenden Nachweise sind zu entwickeln.
Der vollständige Rapporteursbericht ist als Anhang beigefügt.
Über die nächsten Schritte zur Klärung dieser offenen Punkte muss Deutschland in der vierten
Überprüfungskonferenz im Mai 2012 den Vertragsparteien des Übereinkommens berichten.
Durch die Vertragsparteien wurde im Rahmen der Überprüfung die ausreichende Lagerkapazität für
bestrahlte Brennelemente aus Kernkraftwerken bis zu deren Stilllegung hervorgehoben. Darüber hinaus wurde die
Einrichtung der Entsorgungskommission (ESK) begrüßt sowie die Anstrengungen für die langfristige
Gewährleistung von Kompetenz auf dem Gebiet der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die enge Einbindung der
(möglicherweise) betroffenen Bevölkerung bei der Entwicklung der Sicherheitskriterien für die
Endlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle wurde begrüßt.
4. Ergebnisse der Überprüfungskonferenz
Übereinstimmend stellten die Vertragsparteien fest, dass seit der zweiten Überprüfungskonferenz Fortschritte erreicht wurden, gleichwohl bestand auch Übereinstimmung, dass insbesondere auf den Feldern
- der Entwicklung von langfristigen nationalen Strategien für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen, insbesondere aber bei Standortauswahl und der Errichtung der hierfür notwendigen Einrichtungen
- der Behandlung von radioaktiven Abfällen aus Altlasten,
- der Zusammenarbeit mit den Verursachern radioaktiver Abfälle und der Öffentlichkeit,
- der Kontrolle ausgedienter umschlossener radioaktiver Quellen einschließlich des Umgangs mit vagabundierenden Quellen,
- des Wissensmanagements und der Gewinnung von qualifiziertem Personal weiterer erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Die Vertragsparteien des Übereinkommens waren übereinstimmend davon überzeugt, dass nur durch eine
verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung der Entsorgungsstrategie und bei der der
Planungen der zur Umsetzung der einzelnen Schritte erforderlichen Einrichtungen eine Akzeptanz erreichbar ist. Bei
der Endlagerung von radioaktiven Abfällen oder bestrahlten Brennelementen in tiefen geologischen Formationen
besteht immer noch offenen Fragen, allerdings berichteten einige Vertragsstaaten von Fortschritten bei der
Durchführung von Auswahlverfahren für mögliche Standorte sowie bei der Errichtung solche
Anlagen.
Im Hinblick auf die Stilllegung und den Rückbau von kerntechnischen Einrichtungen und der Sicherstellung der
finanziellen Voraussetzung für die spätere Entsorgung der radioaktiven Abfälle wurde festgestellt,
dass viele Vertragsparteien Regelungen zur Finanzierung dieser Aufgaben getroffen haben. Insbesondere bei der
Finanzierung des Rückbaus von Forschungseinrichtungen bestehen Probleme bei der Finanzierung. Die
Vertragsparteien stimmten darin überein, dass es im Rahmen der dritten Überprüfungskonferenz zu
einem intensiveren Gedankenaustausch als bei den vergangenen Konferenzen gegeben hat. Die Transparenz und Offenheit
der Berichterstattung der Vertragsparteien hat zugenommen.
5. Ausblick
Die vierte Überprüfungskonferenz wird vom 7. bis 16. Mai 2012 stattfinden. Die nationalen Berichte, die auch die in der dritten Überprüfungskonferenz offen gebliebenen Punkte aus den Rapporteursberichten behandeln sollen, müssen bis zum 7. Oktober 2011 vorgelegt werden.
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