Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Endlagerung
Sicherheitsanforderungen
Stand: März 2010
Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle
Die Sicherheitsanforderungen stellen die wesentliche Grundlage für die Eignungsprüfung des Salzstocks Gorleben als Standort für ein Endlager für radioaktive Abfälle und zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens dar.
Wärmeentwickelnde Abfälle sind hochaktive radioaktive Abfälle, d. h. im Wesentlichen bestrahlte Brennelemente und Rückstände aus der Wiederaufarbeitung solcher Brennelemente. Die Planung und Errichtung eines Endlagers für derartige Abfälle muss die nach dem Atomgesetz erforderliche Schadensvorsorge nach Stand von Wissenschaft und Technik treffen. 1983 wurden im Bundesanzeiger die "Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk" veröffentlicht. Diese Sicherheitskriterien entsprachen nicht mehr dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik und mussten deshalb für die noch ausstehende Realisierung eines Endlagers für wärmeentwickelnde Abfälle überarbeitet werden. Auf einen diesbezüglichen Regelungsbedarf zu den Schutzzielen der Endlagerung haben auch 2002 die Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission (RSK/SSK) und 2005 das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hingewiesen.
Grundlage für den im Juli 2008 veröffentlichten Entwurf des BMU für Sicherheitsanforderungen waren Arbeiten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) aus dem Jahr 2007, eine Stellungnahme des BfS zu diesen Arbeiten aus dem Jahr 2007 und eine gemeinsame Stellungnahme von RSK und SSK aus dem Jahr 2008 (
siehe Übersicht). Dabei wurden insbesondere die aktuellen Veröffentlichungen der internationalen Atomenergie Behörde (IAEA) und der internationalen Strahlenschutz-Kommission (ICRP) berücksichtigt. Der genannte Entwurf wurde am 1. November 2008 auf einem
Endlagersymposium (PDF-Dokument, 6,36 MB, extern) in Berlin vorgestellt und nachfolgend ausführlich mit Fachleuten und der interessierten
Öffentlichkeit (PDF-Dokument, 400 KByte, extern) diskutiert. Als Ergebnis dieser Diskussionen und einer Stellungnahme der im Juni 2008 beim BMU gebildeten Entsorgungskommission (ESK) wurden im März 2009 die
Revision 1 und im Juli 2009 die Endfassung der Sicherheitsanforderungen veröffentlicht (
siehe Übersicht).
Die Sicherheitsanforderungen konkretisieren den Stand von Wissenschaft und Technik, der bei Errichtung, Betrieb und Verschluss eines Endlagers für wärmeentwickelnde Abfälle einzuhalten und von der jeweiligen Genehmigungsbehörde zu prüfen ist und sind damit der Maßstab für die Sicherheit eines Endlagers für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle. BMU hat diese Sicherheitsanforderungen dem BfS als Planungsgrundlage für die Eignungsprüfung eines Standortes und die Auslegung eines Endlagers vorgegeben. Zudem wären sie für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die entsprechende Länderbehörde in einem Planfeststellungsverfahren anzuwenden.
Zentrale Unterschiede zu den Sicherheitsanforderungen aus dem Jahr 1983 sind:
- Für eine Million Jahre muss gezeigt werden, dass allenfalls sehr geringe Schadstoffmengen aus dem Endlager freigesetzt werden können. Hierzu muss die Integrität des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs nachgewiesen und das vom Endlager ausgehende Risiko bewertet und dargestellt werden.
- Die Sicherheit des Endlagers muss von der Planung bis zum Verschluss des Endlagers einem kontinuierlichen Optimierungsprozess mit periodischen Sicherheitsüberprüfungen unterworfen werden.
- Es muss ein Mehrbarrierensystem realisiert werden, das den im kerntechnischen Bereich üblichen Prinzipien der Redundanz (doppelte Sicherheitssysteme) und Diversität (unabhängige Wirkmechanismen) folgt.
- Es muss ein Kontroll- und Beweissicherungsprogramm auch nach Stilllegung des Endlagers durchgeführt werden.
- Zumindest bis zum Verschluss des Endlagers muss als Möglichkeit, Fehler zu korrigieren, die Bergung von Abfällen aus dem Endlager möglich sein.
- Konkrete Standortauswahl- und Erkundungskriterien werden nicht festgelegt.
Mit der Veröffentlichung der
Sicherheitsanforderungen mit Stand Juli 2009 hat das BMU dem BfS aktuelle Maßstäbe für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle vorgegeben und einen Diskussionsprozess abgeschlossen, der mit der Klärung der
sicherheitstechnischen Fragestellungen und der Veröffentlichung eines ersten Entwurfes von Sicherheitsanforderungen im August 2008 vom BMU begonnen wurde. Die Bundesländer haben zur Anwendung der Sicherheitsanforderungen bei der Planfeststellung eines Endlagers weiteren Diskussionsbedarf angemeldet. Aus diesem Grund wird der Diskussionsprozess derzeit noch fortgeführt. Mit der abschließenden Zustimmung der Länder und der anschließenden Veröffentlichung der Sicherheitsanforderungen im Bundesanzeiger wären dann alle moratoriumsbegründenden Fragen auch formal beantwortet.
