Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Endlagerung
Salzstock Gorleben
Stand: Januar 2010
Gorleben: Prüfung des Salzstocks auf seine Eignung
Für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle, dies sind im Wesentlichen abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken und Rückstände aus der Wiederaufarbeitung, wird Gorleben auf seine Eignung untersucht. Ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle sollte seinen Betrieb etwa im Jahr 2035 aufnehmen können, da ab diesem Zeitpunkt die Genehmigungen für die Zwischenlagerung der Abfälle sukzessive auslaufen.
Die Eignungsprüfung ist auf der Basis von Erkundungsergebnissen eines aktualisierten Endlagerkonzeptes Gorleben und dazu gehörigen Sicherheitsanalysen und Sicherheitsbewertungen zu führen. Das Endlagerkonzept muss Abschätzungen zum zukünftigen radioaktiven Abfallinventar, Festlegungen zu den Einlagerungsbehältern, den Einlagerungstechniken und weiteren Designmerkmalen des Endlagers enthalten, die für die Sicherheitsbewertung maßgeblich sind. Maßstab für die Sicherheitsbewertung werden die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle sein.
Entsprechend einem heute international üblichen Vorgehen und gemäß der Sicherheitsanforderungen wird die Erkundung und die Eignungsprüfung in einem ergebnisoffenen, schrittweisen und transparenten Prozess erfolgen, der durch eine Prüfung internationaler Experten begleitet wird. Die Eignungsprüfung wird voraussichtlich im Zeitraum zwischen 2015 – 2020 abgeschlossen sein.
Insgesamt sind für das Projekt Gorleben von 1977 bis Ende 2007 Kosten in Höhe von rd. 1,51 Mrd. € entstanden, die zu 96,5 % von den EVU finanziert worden sind.
Hintergrund
1976 wurde eine Projektgruppe durch die Niedersächsische Landesregierung beauftragt, einen geeigneten Standort für das Nukleare Entsorgungszentrum aus den mehr als 200 norddeutschen Salzstöcken auszuwählen. In der Folge wurde der Salzstock Gorleben als möglicher Endlagerstandort für alle Arten radioaktiver Abfälle am 22. Februar 1977 benannt. Der Salzstock Gorleben wurde in den Jahren 1979 bis 1985 zunächst übertägig erkundet. Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung fiel im Jahr 1983 auf der Basis eines Zwischenberichtes der damals zuständigen Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB). 1986 wurde mit der untertägigen Erkundung begonnen, wobei in der ersten Projektphase die beiden Schächte Gorleben 1 und 2 auf 933 m bzw. 840 m abgeteuft wurden. Im Rahmen der zweiten Projektphase wurden zum einen die notwendigen Strecken aufgefahren sowie die geologischen Verhältnisse in den Strecken kartiert und eine Vielzahl von Erkundungsbohrungen durchgeführt, um die geophysikalischen Eigenschaften sowie den strukturellen Aufbau des Salzgesteins zu klären.
Die Ergebnisse dieser Erkundungen des Salzstockes Gorleben sind durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in ihren jeweiligen Jahresberichten veröffentlicht worden. Im Jahr 2007 ist zudem eine Zusammenfassung der Ergebnisse der geologischen und hydrogeologischen Erkundungs- und Bohrprogramme der BGR für den Salzstock Gorleben erschienen (Standortbeschreibung Gorleben Teil 1: Die Hydrogeologie des Salzstockes Gorleben, Standortbeschreibung Gorleben Teil 2: Die Geologie des Deck- und Nebengebirges des Salzstockes Gorleben).
Am 01. Oktober 2000 wurden die Erkundungsarbeiten aufgrund des Moratoriums für mindestens drei, längstens aber 10 Jahre unterbrochen. Die damalige Bundesregierung sah im Zusammenhang mit den laufenden internationalen Diskussionen die Notwendigkeit, die Eignungskriterien für ein Endlager fortzuentwickeln und die Gesamtkonzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu überarbeiten. Es sollte vermieden werden, während der Prüfung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen Investitionen zu tätigen, die nicht zur Klärung dieser Fragen beitragen konnten.
Die Ergebnisse zu den sicherheitstechnischen Fragen sind im Jahre 2005 in einem Synthesebericht durch das BfS veröffentlicht worden. Sie waren eine Grundlage für die Aktualisierung der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung (Eignungskriterien) im Juli 2009. Damit sind die sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragestellungen beantwortet und die Voraussetzungen für die Aufhebung des Moratoriums gegeben.
Das Endlagerkonzept für den Standort Gorleben sah ursprünglich vor, dass hier ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle, d.h. sowohl schwach- und mittelaktive als auch hochaktive, wärmeentwickelnde Abfälle, entstehen sollte. Durch die mittlerweile durch das Bundesverwaltungsgericht getroffene Entscheidung zu Schacht Konrad und die bereits begonnene Umrüstung dieser Schachtanlage zu einem Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle ist die Entsorgung des größten Anteils aller angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Abfälle gesichert.
Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle stellen zwar nur etwa 1 % der Menge an radioaktiven Abfällen dar, beinhalten aber etwa das 1000 fache an Aktivität der Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die im Endlager Konrad bei Salzgitter endgelagert werden sollen.
Abb.: Schematischer Nord-West-Südost-Schnitt im Bereich Querschlag 1 West (Stand 2000). Grafik: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Weitere Informationen:
-
Pressemitteilung vom 11.09.2009: Gabriel: Ahnungslosigkeit gepaart mit Dreistigkeit -
Pressemitteilung vom 10.09.2009: Gabriel begrüßt gemeinsame Überprüfung der Gorleben-Aktent -
Pressemitteilung vom 25.08.2009: Gabriel: Endlagerkonzept der Union gescheitert -
Pressemitteilung vom 22.08.2009: Gabriel: CDU/CSU vor Endlager-Gau in Gorleben -
Pressemitteilung vom 22.07.2009: Gabriel: Es bleibt beim Moratorium
