Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Downloads
Stand: 31.07.2011
[/english/service_downloads/doc/print/3231.php]
Atomgesetz (AtG) -
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 ( BGBl. I Seite 1565), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist
Zweck dieses Gesetzes ist,
- die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen,
- Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen,
- zu verhindern, dass durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird,
- die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten. ...
Das PDF-Dokument sowie die Textversion [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/atg/] sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
- Notizzettel [/benutzerhinweise/notizzettel/4138?add=2667]
- Seite empfehlen [/service/4234?add=2667]
- Druckversion [print/2667.php?]
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download [/downloads/verschiedenes/doc/3621.php].
Weitere Informationen:
- Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [/atomenergie_sicherheit/downloads/17_legislaturperiode/doc/print/46491.php]
- Zwölftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [/atomenergie_sicherheit/downloads/17_legislaturperiode/doc/print/46491.php]
- Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [/atomenergie_ver_und_entsorgung/downloads/17_legislaturperiode/doc/print/47463.php]
