Stand: Juni 2005



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Rechtsverordnung zu den Auswahlkriterien für einen Standort zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

Diese Verordnung gilt für die Durchführung des Standortauswahlverfahrens, mit dem durch vergleichende Untersuchungen der bestmögliche Standort für eine Anlage zur Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle gefunden werden soll.

Weitere Informationen:

Verbands- und Standortauswahlgesetzes (VStG)


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.