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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Ver- und Entsorgung
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Stand: Juni 2005
Rechtsverordnung zu den Auswahlkriterien für einen Standort zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
Diese Verordnung gilt für die Durchführung des Standortauswahlverfahrens, mit dem durch vergleichende Untersuchungen der bestmögliche Standort für eine Anlage zur Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle gefunden werden soll.
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