Stand: September 2009


Grünbuchverfahren der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke

Hintergründe und Details der Vereinbarung


Das BMU hat sich am 4.6.2009 mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geeinigt, die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke in einem Grünbuchverfahren umzusetzen. In diesem Grünbuchverfahren werden die Sicherheitskriterien in einer Erprobungsphase vom 1.Juli 2009 bis zum 31. Oktober 2010 parallel zu dem bisherigen übergeordneten Regelwerk angewandt. Bei eventuell auftretenden Anwendungsschwierigkeiten der Sicherheitskriterien besteht die Möglichkeit konkrete Änderungsvorschläge für die Sicherheitskriterien einzubringen. Am Ende des Grünbuchverfahrens werden die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke durch das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger als Weißbuch veröffentlicht.

Auf dieser Seite sind in chronologischer Reihenfolge die Hintergründe und Details des Grünbuchverfahrens dargestellt.

Wann Was

Prozess zur Formulierung der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke unter intensiver Einbindung der zuständigen Behörden der Länder und der interessierten Fachöffentlichkeit.

In dem Länderausschuss Atomkernenergie legt das BMU im Januar 2006 das Vorgehen, die Bedeutung und die rechtliche Einordnung der Sicherheitskriterien dar.

Beratungsunterlage zum Länderausschuss Atomkernenergie (PDF-Dokument, 114 KByte, barrierefrei)

Bundesminister Sigmar Gabriel und die Minister der Atomaufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein treffen eine Vereinbarung zur Anwendung der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke.

Text der Vereinbarung (PDF-Dokument, 23 KByte)

Bundesminister Sigmar Gabriel legt die unveränderte gesetzliche Aufgabe und Rolle der Bundesaufsicht in einem Schreiben dar.

Schreiben des BM (PDF-Dokument, 83 KByte)

94. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit behandelt zur Vereinbarung über die Einführung der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke.

Protokoll der 94. Sitzung Top 10a (PDF-Dokument, 562 KByte)

Sitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie – Hauptausschuss – zu Fragen des Betriebs von Leistungsreaktoren (LAA)

Bund und Länder vereinbaren die folgenden Eckpunkte zum Grünbuchverfahren:

  • Verfahrensauswahl
  • Beurteilungsfaktoren für eine Beurteilung der BMU-Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke im Rahmen des Grünbuchverfahren
  • Struktur der Dokumentation
  • Struktur der Erfahrungsberichte, die entsprechend der Ministervereinbarung erstellt werden sollen

Bund und Länder können keine Einigung über die an BMU zu übermittelnden Unterlagen erzielen.

Entwurf des LAA Protokoll (PDF-Dokument, 65 KByte, barrierefrei)

Schreiben Staatssekretär Machnig an die Staatssekretäre der Länder, zur Übermittlung von Unterlagen zu der Probeanwendung im Rahmen des Grünbuchverfahrens.

Brief an die Länder (PDF-Dokument, 93 KByte, barrierefrei)

Antwort Niedersachsen (PDF-Dokument, 40 KByte)

Antwort Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 89 KByte)

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Hessen übermitteln dem BMU eine gemeinsame Liste der Verfahren, in denen die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke während der Probeanwendung im Rahmen des Grünbuchverfahrens zur Anwendung kommen.

Schreiben der Länder an das BMU: