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Atomenergie / Sicherheit
Rechtsvorschriften / technische Regeln
Sicherheitskriterien
Stand: September 2009
Grünbuchverfahren der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke
Hintergründe und Details der Vereinbarung
Das BMU hat sich am 4.6.2009 mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geeinigt, die
Sicherheitskriterien für
Kernkraftwerke in einem Grünbuchverfahren umzusetzen. In diesem Grünbuchverfahren werden die Sicherheitskriterien in einer Erprobungsphase vom 1.Juli 2009 bis zum 31. Oktober 2010 parallel zu dem bisherigen übergeordneten Regelwerk angewandt. Bei eventuell auftretenden
Anwendungsschwierigkeiten der Sicherheitskriterien besteht die Möglichkeit konkrete Änderungsvorschläge für die Sicherheitskriterien einzubringen. Am Ende des Grünbuchverfahrens werden die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke durch das Bundesumweltministerium im
Bundesanzeiger als Weißbuch veröffentlicht.
Auf dieser Seite sind in chronologischer Reihenfolge die Hintergründe und Details des Grünbuchverfahrens dargestellt.
| Wann | Was |
|---|---|
| 2004 - April 2009 |
Prozess zur Formulierung der In dem Länderausschuss Atomkernenergie legt das BMU im Januar 2006 das Vorgehen, die Bedeutung und die rechtliche Einordnung der Sicherheitskriterien dar.
|
| 4. Juni 2009 |
Bundesminister Sigmar Gabriel und die Minister der Atomaufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein treffen eine Vereinbarung zur Anwendung der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke. |
| 29. Juni 2009 |
Bundesminister Sigmar Gabriel legt die unveränderte gesetzliche Aufgabe und Rolle der Bundesaufsicht in einem Schreiben dar. |
| 1. Juli 2009 |
94. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit behandelt zur Vereinbarung über die Einführung der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke. |
| 13. Juli 2009 |
Sitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie – Hauptausschuss – zu Fragen des Betriebs von Leistungsreaktoren (LAA) Bund und Länder vereinbaren die folgenden Eckpunkte zum Grünbuchverfahren:
Bund und Länder können keine Einigung über die an BMU zu übermittelnden Unterlagen erzielen.
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| 29. Juli 2009 |
Schreiben Staatssekretär Machnig an die Staatssekretäre der Länder, zur Übermittlung von Unterlagen zu der Probeanwendung im Rahmen des Grünbuchverfahrens.
|
| 31. Juli - 5. August 2009 |
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Hessen übermitteln dem BMU eine gemeinsame Liste der Verfahren, in denen die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke während der Probeanwendung im Rahmen des Grünbuchverfahrens zur Anwendung kommen. Schreiben der Länder an das BMU: |
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