Stand: Januar 2011

Rechtsverordnungen

Zur weiteren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen enthält das Atomgesetz Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Diese Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, in dem die Regierungen der Länder vertreten sind.

Die nachfolgende Tabelle führt die grundlegenden Rechtsverordnungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen bei Kernkraftwerken auf.


Kurzbeschreibung zum Regelungsgehalt [Ref.]
StrlSchV Strahlenschutzverordnung
Strahlenschutzgrundsätze und -grenzwerte, Anforderungen an Organisation des Strahlenschutzes, Personenüberwachung, Umgebungsüberwachung, Notfallschutz Auslegung gegen Störfälle und Störfallplanungswerte
JURIS
AtVfV Atomrechtliche Verfahrensverordnung
Antragsunterlagen (einmaliger Sicherheitsbericht), Öffentlichkeitsbeteiligung, Sicherheitsspezifikationen (Grenzwerte und Bedingungen des sicheren Betriebs) Verfahren und Kriterien für wesentliche Änderungen (Öffentlichkeitsbeteiligung)
JURIS
AtSMV Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung
Stellung, Aufgaben, Verantwortlichkeiten des atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten Meldung von besonderen Vorkommnissen in kerntechnischen Anlagen
JURIS
AtZüV Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe
JURIS
AtDeckV Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz
JURIS
AtKostV Kostenverordnung zum Atomgesetz
Gebühren und Kosten in atomrechtlichen Verfahren
JURIS
KIV Kaliumiodid-Verordnung
Bereitstellung und Verteilung von kaliumjodidhaltigen Arzneimitteln zur Iodblockade der Schilddrüse bei radiologischen Ereignissen
JURIS
AtAV Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung
Verbringung radioaktiver Abfälle in das oder aus dem Bundesgebiet
JURIS
EndlagerVlV Endlagervorausleistungsverordnung
Finanzielle Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
JURIS

Tabelle: Rechtsverordnungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen bei Kernkraftwerken

Regelungen zur technischen Anlagensicherheit oder für den sicheren Betrieb, Veröffentlichung von Betriebserfahrung zum Zweck von Sicherheitsverbesserungen, Anforderungen an Ausbildung und Fachkunde oder zu verschiedenen Schutzmaßnahmen sind bisher in Deutschland nicht durch Rechtsverordnung getroffen, obwohl dies nach dem Atomgesetz möglich wäre, sondern Gegenstand des untergesetzlichen Regelwerks.