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Stand: 07.04.2011


Übereinkommen über nukleare Sicherheit - 5. Überprüfungskonferenz

Bis zum 14. April 2011 findet in Wien bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) die Fünfte Überprüfungskonferenz zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit statt. Deutschland wird auf der Konferenz durch das Bundesumweltministerium (BMU) als das für die kerntechnische Sicherheit zuständige Bundesressort vertreten. Der deutschen Delegation gehören außerdem Vertreter des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder, Sachverständige der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Vertreter der Betreiber von Kernkraftwerken an.

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit gehört zu den internationalen Übereinkommen, die nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl ins Leben gerufen wurden, um die Völkergemeinschaft vor weiteren folgenreichen Reaktorunfällen zu schützen. Deutschland hat maßgeblich zum Entstehen dieses Übereinkommens beigetragen, dem seit Inkrafttreten im Jahre 1996 bis heute 72 Staaten beigetreten sind. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, ihre Kernkraftwerke zu überprüfen und Anlagen, die nicht sicherheitstechnisch ausreichend nachgerüstet werden können, dauerhaft abzuschalten. Das Übereinkommen verpflichtet zudem die Regierungen, gesetzliche Grundlagen und leistungsfähige atomrechtliche Aufsichtsbehörden zu schaffen, die eine umfassende Überwachung der Sicherheit gewährleisten. Einige Verpflichtungen betreffen darüber hinaus auch die Betreiber und sind im Einzelnen von diesen zu erfüllen, um die Sicherheit ihrer Anlagen zu gewährleisten.

Die Vertragsstaaten haben alle 3 Jahre darüber zu berichten, wie sie die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen erfüllt haben. Die Berichte wurden im Vorfeld der Konferenz zwischen den Staaten ausgetauscht und werden von allen anderen Vertragsstaaten überprüft.

Mit dem Reaktorunfall in Japan steht die diesjährige Überprüfungskonferenz vor völlig unerwarteten großen Herausforderungen.

Dieser Unfall hat gezeigt, dass die praktische Umsetzung der von der Völkergemeinschaft geschaffenen Instrumente nicht ausgereicht hat, weltweit einen Schutz vor weiteren schweren Unfällen mit großen Freisetzungen sicherzustellen. Während der Konferenz ist die Wirksamkeit dieses internationalen Übereinkommens zu hinterfragen und zu beraten, welche Folgerungen für die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten insgesamt zu ziehen sind.

Die Bundesregierung hat darauf gedrängt, dass die Vertragsstaaten zu den Sicherheitsfragen Stellung nehmen, die durch den Unfall in Japan aufgezeigt worden sind. Bereits am ersten Tag wurden die Konferenzteilnehmer aktuell über den Unfall am Kernkraftwerk Fukushima in Japan informiert.

Die von der Bundesregierung eingeleitete Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke und die von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) am 30. März 2011 verabschiedeten Anforderungen an die Überprüfung der deutschen Kernkraftwerke werden in die Konferenz eingebracht.