Stand: September 2011



Die deutschen Atomaufsichtsbehörden lassen sich erneut durch internationale Experten überprüfen

Folgemission begutachtet Umsetzung der Verbesserungsvorschläge von 2008



Das Bundesumweltministerium sowie - stellvertretend für die Landesbehörden - das Umweltministerium Baden-Württemberg stellen sich in ihrer Funktion als Atomaufsichtsbehörden vom 04. bis 10. September 2011 zum zweiten Mal der Überprüfung durch eine internationale Expertenkommission. Die diesjährige Überprüfungsmission ist eine Folgemission: Bereits im September 2008 hat ein internationales Expertenteam unter Führung der Internationalen Atomenergieorganisation die Atomaufsichtsbehörden von Bund und Ländern überprüft und bewertet.

Begutachtung durch hochrangiges internationales Expertenteam

Acht hochrangige Mitarbeiter internationaler Atomaufsichtsbehörden und drei Mitarbeiter der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) begutachten eine Woche lang die Unterabteilung „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen“ des Bundesumweltministeriums und die Abteilung "Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz" des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Sie führen Interviews mit Vertretern dieser beiden Behörden; Vertreter der anderen Bundesländer mit Kernkraftwerken nehmen begleitend an der Überprüfung teil.

Weltweit voneinander lernen - miteinander für mehr Sicherheit

Die Internationale Atomenergieorganisation bietet als "Dienstleistung" den "Integrated Regulatory Review Service" (IRRS) an. IRRS ist als ein Instrument zum gegenseitigen Lernen für die nationalen Atomaufsichtsbehörden weltweit zu verstehen. Gemeinsames Ziel ist es, die Aufsichtsbehörden zu stärken, damit die nukleare Sicherheit gewährleistet und weiterentwickelt wird. Innerhalb der Europäischen Union sind solche Überprüfungen in Zukunft alle zehn Jahre durchzuführen.

Durch eine international zusammengesetzte Gruppe erfahrener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Atomaufsichtsbehörden, das sogenannte Review-Team, erfolgt eine Überprüfung der nationalen atomrechtlichen Behörde. Diese Überprüfung erfolgt auf der Basis der "IAEO Safety Standards". Das Review-Team untersucht und bewertet, ob und wie die atomrechtlichen Behörden ihre nach diesen Standards erforderlichen Funktionen und Aufgaben wahrnehmen. Es bewertet, in welchen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, aber auch, in welchen Bereichen die nationalen atomrechtlichen Behörden im internationalen Vergleich vorbildlich arbeiten. Bewertungsgrundlagen für die Überprüfungsmission 2011 sind die durch das Bundesumweltministerium und dem Umweltministerium Baden-Württemberg erstellten und vorab übermittelten Unterlagen (Advance Reference Material (PDF, extern) [http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/77482/IRRS Follow-Up 2011_ARM englisch.pdf?command=downloadContent&filename=IRRS Follow-Up 2011_ARM englisch.pdf] und Fukushima Supplement (PDF, barrierefrei, 1,2 MB) [/files/english/pdf/application/pdf/irrs_followup_fukushima_bf.pdf]) sowie direkte Gespräche der internationalen Experten mit den nationalen Experten.

In ihrem Bericht vom November 2008 [/atomenergie_sicherheit/internationale_zusammenarbeit/irrs_mission_deutschland/doc/print/42215.php] hat die Internationale Atomenergieorganisation dem Bundesumweltministerium und dem Umweltministerium Baden-Württemberg gute Bewertungen gegeben; sie hat aber auch Verbesserungspotenziale identifiziert, insbesondere bei der Zusammenarbeit des Bundesumweltministeriums mit den Landesbehörden. In diesem Jahr wird nun vorrangig geprüft, inwiefern es gelungen ist, die von den internationalen Experten im Jahr 2008 vorgeschlagenen Verbesserungen umzusetzen. Außerdem wird untersucht, ob die deutschen Behörden mit Blick auf die Ereignisse in Fukushima die notwendigen Konsequenzen hinsichtlich ihrer Aufsichtstätigkeit gezogen haben.







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