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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Sicherheit
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Stand: Februar 2005
Bundesaufsicht verfügt Auflage an EnBW Kraftwerke AG
Reaktor muss bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz
Da Bundesumweltministerium hat am 26. Februar 2005 Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der Energie Baden Württemberg (EnBW) Kraftwerke AG als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP II) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Die Auflage an den Betreiber von KKP II hat folgenden Inhalt:
- Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
- Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind.
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