Stand: September 2008


Sicherheit Kerntechnischer Anlagen

Kerntechnische Anlagen beinhalten ein potentielles Risiko für Mensch und Umwelt. Deshalb werden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, die den sicheren Betrieb sowie die im Rahmen des Atomausstiegs immer wichtiger werdende sichere Stilllegung und den sicheren Abbau kerntechnischer Einrichtungen gewährleisten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist hierfür bundesweit zuständig. In der Ausführung insbesondere bei der Aufsicht wird es durch die Länder (Bundesauftragsverwaltung) unterstützt. Bei dieser Aufgabe erhält das BMU zusätzliche Unterstützung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sowie den unabhängigen Experten der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und in Belangen des Strahlenschutzes von der Strahlenschutzkommission (SSK). Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) ist als Gutachterorganisation auf Bundesebene tätig.

Der Begriff "kerntechnische Anlage" umfasst neben den kommerziell betriebenen Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung auch alle anderen nach Atomgesetz genehmigten Anlagen. Dies sind z. B. Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung (z. B. Anreicherungsanlagen, Brennstofffabriken und Abfallbehandlungsanlagen) aber auch Zwischenlager und Forschungsreaktoren an Universitäten und Forschungsinstituten.

Gewährleistung erforderlicher Vorsorge zum Schutz von Mensch und Umwelt

Die wichtigsten Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen in der Bundesrepublik sind im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz zusammengestellt, das vom Bundesamt für Strahlenschutz stets aktuell gehalten wird. Der Betreiber einer kerntechnischen Anlage muss zu jedem Zeitpunkt und in jedem Zustand der Anlage gewährleisten, dass alle erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt getroffen sind. Dabei darf er sich nicht nur an eingeführten Techniken orientieren, sondern muss auch den aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung berücksichtigen. Neben den technischen Vorkehrungen spielen hier insbesondere die Ausbildung und Schulung des Personals, sowie die organisatorischen Randbedingungen des Betriebes eine wichtige Rolle. Die Einstellung des Personals gegenüber sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ist ein wichtiger Bestandteil des modernen Sicherheitsmanagements, der mit dem englischen Begriff "Safety Culture" beschrieben wird. Die Vorsorge umfasst auch den Schutz gegen sonstige Einwirkungen Dritter auf die Anlage, der durch die Anlagensicherung gewährleistet wird. Die Sicherung der Anlage (physischer Schutz) hat seit dem 11. September 2001 erheblich an Bedeutung gewonnen.

Aufsichtsverfahren / Meldepflicht

Die Einhaltung der beschriebenen Regelungen wird nicht nur der internen Kontrolle des Betreibers überlassen, sondern auch durch die Aufsichtsbehörden streng kontrolliert. Aufgrund der Komplexität der Anlagen sind dabei in der Regel mehrere Beamte für eine einzige Anlage zuständig. Unterstützt werden sie in ihren Aufgaben von unabhängigen technischen Gutachterorganisationen. Die Abgabe radioaktiver Stoffe wird über die Kernreaktorfernüberwachung von den Behörden rund um die Uhr direkt in der Anlage und in ihrer Umgebung automatisch überwacht. Zusätzlich verfügt das BfS über ein feingliedriges Überwachungsnetz zur Messung der Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik.

Ereignisse, die sicherheitsrelevante Auswirkungen haben oder haben können, müssen durch den Betreiber der zuständigen Behörde und durch diese dem BfS innerhalb bestimmter Zeiträume mitgeteilt werden. Beim BfS wird überprüft, ob dasselbe Ereignis auch bei anderen Anlagen auftreten kann. Wenn dies der Fall ist, müssen alle Betreiber der in Frage kommenden Anlagen Vorkehrungen zur Vermeidung treffen. Somit wird ein enger Austausch über sicherheitsrelevante Vorkommnisse gewährleistet.

Sicherheitsüberprüfungen

Zusätzlich zur laufenden Aufsicht müssen sich Kernkraftwerke regelmäßig einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) unterziehen. Dabei werden nicht nur einzelne Systeme auf ihre Funktion hin überprüft, sondern auch grundlegende Sicherheitskonzepte und das Zusammenwirken verschiedener Systeme geprüft. Die SÜ umfasst dabei die drei Teile der deterministischen Sicherheitsstatusanalyse, der probabilistischen Sicherheitsanalyse und der deterministischen Sicherungsanalyse.

Internationale Zusammenarbeit

Um auch in unseren Nachbarstaaten ein hohes Sicherheitsniveau kerntechnischer Anlagen zu schaffen bzw. zu erhalten, arbeitet das BMU mit Aufsichtsbehörden anderer Staaten und internationalen Organisationen, wie z. B. der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) in Wien zusammen.