Stand: Februar 2010

Ältere Schwerpunkte der Bundesaufsicht

Leistungserhöhung im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld

Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der thermischen Reaktorleistung

Leistungserhöhungen bergen das Potenzial für eine erhebliche Risikoerhöhung. Deshalb ergehen dafür erforderliche Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörden erst nach gründlicher bundesaufsichtlicher Prüfung. Die in der Stellungnahme des BMU vom Februar 2004 festgelegten Anforderungen wurden bisher nicht erfüllt. Die Leistungserhöhung wurde nicht genehmigt.

weiter

Möglicher Störfallablauf im Kernkraftwerk Philippsburg übersehen

Bericht zum Nachweisdefizit "Füllstand im Sumpfbetrieb"

Im Kernkraftwerk Philippsburg 2 war jahrelang nicht berücksichtigt worden, dass bei einem bestimmten Kühlmittelverluststörfall nicht genügend Kühlmittel im Reaktorsumpf ankommt. Deshalb bestand der Verdacht, dass die Kernkühlung nicht ausreichend gewährleistet gewesen wäre. Die Betreiberin hat ihren Verdacht den Behörden zu spät gemeldet.

weiter

Meldepflicht für Zweifel an der Störfallbeherrschung

Bundesaufsicht verfügt Auflage an EnBW Kraftwerke AG

Inzwischen ist - nach entsprechender Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht - für alle Kernkraftwerke verbindlich, dass bereits begründete Zweifel an der Störfallbeherrschung der Atomaufsicht gemeldet werden müssen. Ausgangspunkt war eine Weisung an Baden-Württemberg.

weiter

Schutz von Atomkraftwerken vor einem terroristischen Flugzeugabsturz

Der Bundesumweltminister hat am 1. Juli 2009 gegenüber dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zur Thematik eines gezielten terroristische Absturz eines Verkehrsflugzeugs Bericht erstattet.

weiter

Unzureichende Sachverständigenprüfungen

Die Bundesaufsicht hat festgestellt, dass Sachverständige Prüfungen der Betreiber bestätigen, auch wenn sie sie nicht unabhängig durchgeführt oder kontrolliert haben. Mit dem beigefügten Rundschreiben wurden von den Ländern Gegenmaßnahmen gefordert.

weiter