Stand: Oktober 2009


Behörden / Institutionen

Atomrechtliche Behörden, Gremien und Organisationen


Ab- kürzung Behörde / Institution Beschreibung Link
BfS Bundesamt für Strahlenschutz Das BfS ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Es bündelt vor allem Kompetenzen auf den Gebieten Strahlenschutz, kerntechnische Sicherheit, Transport und Verwahrung von Kernbrennstoffen sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle. www.bfs.de
ENSREG
(vormals HLG)
European Nuclear Safety Regulators Group
Hochrangige Gruppe der europäischen Regulatoren für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung auf EU-Ebene
Die ENSREG setzt sich aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammen. Sie behandelt Themen von regulatorischem Interesse aus den Bereichen nukleare Sicherheit und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Sie fasst Beschlüsse zum gemeinsamen Vorgehen im Hinblick auf Themen, die für alle EU-Staaten von Interesse sind. Hintergrund
ESK Entsorgungs-
kommission
Die Entsorgungskommission berät das Bundesumweltministerium in allen Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Diese umfasst die Aspekte Konditionierung, Zwischenlagerung und Transporte radioaktiver Stoffe und Abfälle, ferner die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Einrichtungen sowie die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. www.entsorgungskommission.de
EU Europäische Union Auf europäischer Ebene ergibt sich die atomvertragliche Verknüpfung der inzwischen 27 Mitgliedstaaten aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag bzw. EURATOM-Vertrag). Hintergrund
GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit Die GRS st eine unabhängige technisch-wissenschaftliche Forschungs- und Sachverständigenorganisation. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Sicherheit technischer Anlagen zu bewerten und zu verbessern und den Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefahren und Risiken solcher Anlagen weiterzuentwickeln. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit. www.grs.de
IAEO Internationale Atomenergie-
organisation
Die IAEO ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation. Sie soll die friedliche Nutzung der Kernenergie und der Anwendung radioaktiver Stoffe, sowie die internationale Zusammenarbeit hierbei, fördern und gleichzeitig die militärische Nutzung dieser Technologie (z. B. Verbreitung von Kernwaffen) durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.

Hintergrund

www.iaea.org

ICNIRP International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ICNIRP ist eine internationale, unabhängige Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit. www.icnirp.de
ICRP International Commission on Radiological Protection Die internationale Strahlenschutzkommission ist eine internationale Fachkommission, die zum Ziel hat, durch Empfehlungen und Richtlinien die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Strahlenschutz zum Nutzen der öffentlichen Gesundheit umzusetzen. www.icrp.org
ILK Internationale Länder-
kommission Kerntechnik
Die ILK der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen setzt sich aus nationalen und internationalen Wissenschaftlern zusammen. Sie berät die drei Länder in Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen, der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie der Risikobewertung der Kernenergienutzung. www.ilk-online.org
NEA Nuclear Energy Agency Die NEA ist eine semiautonome Organisation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Hintergrund

www.nea.fr

NSSG G 8 Nuclear Safety and Security Group Das Mandat der NSSG beinhaltet insbesondere das Bereitstellen von technisch orientierter strategischer Politik-Beratung zu Themen, die Einfluss auf die nukleare Sicherheit und Sicherung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie haben. Hintergrund
RAG Ratarbeitsgruppe für Atomfragen Die Ratsarbeitsgruppe für Atomfragen ist innerhalb des Rates für alle die Gemeinschaft interessierenden Fragen zur Kernenergie und nuklearen Sicherheit zuständig. Hintergrund
RSK Reaktor-Sicherheits-
kommission
Die RSK berät das BMU in den Angelegenheiten der Sicherheit und damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. www.rskonline.de
SSK Strahlenschutz-
kommission
Die SSK hat den Auftrag, das zuständige Bundesministerium in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu beraten. Dies geschieht u. a. durch:
  • Empfehlungen zum Notfallschutz
  • Vorschläge für Dosisgrenzwerte
  • Erarbeitung von Modellen zur Ausbreitung radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser
www.ssk.de
WENRA Western European Nuclear Regulators' Association Die WENRA setzt sich aus Vertretern der Kernenergie-Aufsichtsbehörden europäischer Länder zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört:
  • Harmonisierung der Reaktorsicherheit in ihren Mitgliedstaaten
  • Sicherstellung der Prüfung der nuklearen Sicherheit in den Beitrittsländern
  • Bildung eines Netzwerks für die Kernenergie-Aufsichtsbehörden Europas zum Erfahrungsaustausch sowie zur Diskussion relevanter Sicherheitsfragen.

Hintergrund (WENRA 2003-2006)

www.wenra.org