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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Sicherheit
Behörden / Institutionen
1. November 2007
Internationale Atomenergieorganisation (IAEO)
Die IAEO mit Sitz in Wien wurde 1957 als Selbstständige
Agentur der UNO gegründet und zählt mittlerweile 143 Mitgliedstaaten. Sie ist die wichtigste unabhängige zwischenstaatliche Organisation zur Förderung der Kernenergiesicherheit. Die IAEO tritt als weltweiter Koordinator der Kernenergiesicherheit auf, bietet Unterstützung
bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Abkommen, fördert den Informationsaustausch, entwickelt einheitliche Sicherheitsstandards und stellt Experten für die Überprüfung der Betriebssicherheit in Zusammenhang mit dem Strahlenschutz, dem Transport radioaktiver Materialien und der
Entsorgung radioaktiver Abfälle erstellt. Dabei arbeitet sie eng mit nationalen und internationalen Institutionen zusammen.
Die IAEO hat ihren Hauptsitz in Wien. Regionale Büros sind in Genf, New York, Toronto und Tokio angesiedelt. Die IAEO betreibt oder unterstützt Forschungszentren und wissenschaftliche Laboratorien in Wien und Seibersdorf (Österreich), Monaco und Trieste (Italien). Weitere
Einzelheiten vgl.
www.iaea.org.
Organe sind die Generalversammlung, der Gouverneursrat und das Sekretariat. Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan. Sie definiert durch Resolutionen die allgemeine Ausrichtung der Organisation und verabschiedet den Etat. Dieses betrug im Jahr 2004 als reguläres Budget 304 Mio US$ und 54,5 Mio US$ extra-ordinäres Budget. Hinzu kommen 74,75 Mio. US$ als Zielwert für freiwillige Beiträge.
Deutschland ist seit 1957 Mitglied und trägt heute ca. 10 % zum Gesamthaushalt der IAEO bei.
Maßgebliche Weichenstellungen für die zukünftige Zusammenarbeit werden durch die Resolutionen bei den jährlichen Generalkonferenzen der IAEO im September in Wien vorgenommen. Neben Entscheidungen über Mitgliedschaften, Haushalt und Zuordnung der Mittel für die technische Kooperation gibt es in der Regel Resolutionen zu Maßnahmen zur Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich nuklearer Sicherheit, Strahlenschutz und Sicherheit radioaktiver Abfälle, zu Maßnahmen gegen unerlaubten Handel mit Nuklearmaterialien sowie zu jeweils aktuellen internationalen Sicherheitsthemen.
Der Gouverneursrat (Board of Governors) ist der Hauptentscheidungsträger. Er besteht aus 35 Mitgliedern, darunter Vertreter der 13 am weitesten entwickelten Mitgliedstaaten (u.a. Deutschland) auf dem Gebiet der Kerntechnik, die praktisch permanenten Status als Ratsmitglieder genießen. Die übrigen Mitglieder werden alle zwei Jahre neu gewählt. Der Gouverneursrat tritt vierteljährlich zusammen und trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage von Empfehlungen von sogenannten Advisory Groups.
Das Sekretariat beschäftigt ca. 2200 Mitarbeiter aus mehr als 90 Staaten. Deren Berichte sind Basis für die Beratungen des Gouverneursrats und der Hauptversammlung. Der Generaldirektor (DG) ist für die Administration und Umsetzung des Programms der IAEO verantwortlich.
Eine der Hauptaufgaben der IAEO sind heute die Kontrollen über den Bestand und Verbleib von spaltbarem Material (Safeguards) in den Nationalstaaten. Die Bedeutung der Aufgabe schwankte allerdings im Laufe der Jahre. Direkt nach Gründung der IAEO gab es kaum Tätigkeiten in dieser Hinsicht. Die Kernwaffenstaaten sind ohnehin ausgenommen von den Standardkontrollen. Allerdings existierten teilweise bilaterale Abkommen der IAEO mit den Kernwaffenstaaten für Anlagenspezifische Kontrollen. Erst mit der kerntechnischen Entwicklung in Japan und Deutschland ab den Frühen 60er Jahren und den begleitenden bilateralen Abkommen IAEO/Mitgliedsstaat gewannen die Safeguards-Kontrollen zunehmend Bedeutung.
"Nuclear Safety Standards" und sicherheitsrelevante Dokumente der IAEO
Grundlage für alle IAEO-Dienstleistungen sind die gemeinsamen Sicherheitsstandards. Die Sicherheitsstandards sind hierarchisch aufgebaut:
- Safety Fundamentals (grundlegende Sicherheitsprinzipien)
- Safety Requirements
- Safety Guides
Weitere technische Publikationen der IAEO ohne Regelungscharakter sind:
- Safety Reports und
- Technical Reports Series
- IAEA Technical Documents (IAEA-TECDOCs).
INSAG-series
Die "International Nuclear Safety Advisory Group" (INSAG) besteht aus individuell berufenen Personen. Diese Gruppe berät unmittelbar den Generaldirektor der IAEO. Die INSAG-Berichte werden ohne Beteilung der Mitgliedsstaaten veröffentlicht.
IAEA Sicherheitsstandards
Das Programm der Nuclear Safety Standards wurde 1974 ins Leben gerufen. Diese Standards befassen sich mit Hauptaspekten der Reaktorsicherheit (Behördliche Infra-struktur, Standortwahl, Auslegung, Betrieb, Forschungsreaktoren, Qualitätssicherung usw.). Ende der 70er Jahre erlangte die Entsorgungsproblematik größere Bedeutung, die IAEO begann mit der Herausgabe der Radioactive Waste Safety Standards.
Diese Regelsetzung zur nuklearen Sicherheit wird international nur von der IAEO durchgeführt. Sie dient vorwiegend Ländern, die kein eigenes kerntechnisches Regelwerk erstellen wollen und die z. B. eine nationale Behördenstruktur neu aufbauen oder umstrukturieren (Länder der MOE (Mittel- und Osteuropa) und NUS (Neue Unabhängige Staaten der ehemaligen Sowjetunion)). Für die Regelarbeit stellt die IAEO das koordinierende Sekretariat. Für die eigentliche inhaltliche Ausgestaltung der Regeltexte in den erforderlichen Detailfragen greift die IAEO aber auf den technischen und den wissenschaftlichen Kenntnisstand ihrer Mitgliedsstaaten zurück.
Bis Ende 1995 gab es bereits mehr als 100 Texte dieser Art, allerdings verstreut über die verschiedenen Veröffentlichungsformen der IAEO. 1996 begann man eine erneute Revision mit einem integrierten Ansatz: Nuclear Safety, Radiation Safety, Waste Safety und Transport Safety sollten unter einem gemeinsamen Dach geregelt werden. Da Sicherheit ein dynamischer Prozess ist, müssen auch die Sicherheitsstandards aktualisiert werden, um ein hohes Maß an Sicherheit zu erreichen und letztendlich die Sicherheitskultur weltweit aufrecht zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Die in diesem Verfahren entstehenden Dokumente stellen einen international abgestimmten Konsens dar, welche Anforderungen mindestens erfüllt werden sollten. Sie sind daher auch für die deutsche kerntechnische Praxis von Bedeutung. Das übergeordnete Safety Fundamental-Dokument das die grundlegenden Sicherheitsprinzipien zusammenfasst, wird im CSS bearbeitet. Unterhalb der Safety Fundamentals gibt es für jedes größere Sachgebiet ein Safety Requirements-Dokument mit den unabdingbar notwendigen Anforderungen (sprachlich als "shall"- statements). Diese Safety Requirements werden in den Safety Guides durch Empfehlungen (sprachlich als "should"- statements) näher spezifiziert.
Neben den genannten vier fachlichen Bereichen (safety of nuclear facilities -grün-, radiation protection and safety of radioactive sources -orange-, safe management of radioactive waste -lila-, safe transport of radioactive material -dunkelgrün-) sind allgemeine Anforderungen gesondert in "General Safety" (rosa) eingeordnet. Hier finden sich die Sachgebiete Behördliche Infrastruktur, Notfallorganisation und –vorsorge, und Qualitätssicherung.
Der Bereich kerntechnische Sicherheit besitzt im Vergleich zu den anderen Bereichen mit Abstand die meisten Dokumente. Entsprechend hoch ist der derzeitige Aufwand für Neuerstellung bzw. Überarbeitung der Dokumente.
Die Erstellung dieses Regelwerks erfordert eine umfangreiche internationale Abstimmung und umfasst mindestens 12 Schritte von der Aufgabestellung bis zur Veröffentlichung, unter mehrfacher Einbeziehung der Mitgliedsstaaten. Eine Beschreibung des Verfahrens enthält:
www-ns.iaea.org/standards/css.htm
Die Entwicklung von IAEO-Sicherheitsstandards erfolgt durch mehrere Kommissionen. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden von Regierungen der Mitgliedsstaaten benannt und vom Generaldirektor (DG) der IAEO berufen.
Commission on Safety Standards (CSS)
Mitglieder der CSS sind der Ebene Behördenchefs ("Senior Regulators") zuzuordnen. Die entsprechende Person wird vom jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschlagen (über die ständige Vertretung Deutschlands bei der IAEO) und vom Generaldirektor der IAEO berufen. Insgesamt hat die CSS 25 Mitglieder, die für 4 Jahre berufen werden. Bei der Auswahl der Mitglieder wird auf geographische Ausgewogenheit der Ländern geachtet. Die Sitzungen der CSS finden in der Regel zweimal jährlich in Wien statt.
Arbeitsgremien NUSSC, WASSC, RASSC und TRANSSC
Die dem CSS nachgeordneten Arbeitsgremien (Committees) NUSSC, RASSC, WASSC und TRANSSC treffen sich ein- bis zweimal im Jahr in Wien, ihre Berufungszeit beträgt 3 Jahre. Sie sind zuständig für die Bearbeitung der Regeltexte in den entsprechenden vier fachlichen Bereichen.
Dienstleistungen (safety services) der IAEO
Verschiedene Dienstleistungen (safety services) werden auf Anfrage der Mitgliedsstaaten von der IAEO geleistet, z. T. sind es Datenbanken die zur Verfügung gestellt und von den Mitgliedsstaaten geführt werden, z. T. sind es "missions", also Entsendung von Gruppen von Experten aus der IAEO und/oder aus den Mitgliedsländern für Überprüfungen zu bestimmten Themen.
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