Stand: 1. November 2007


G 8 Nuclear Safety and Security Group (NSSG)

Mandat der G 8 - NSSG

Die Bildung der G 8 - NSSG wurde 2002 auf dem G8-Gipfel in Kananaskis beschlossen. Sie ersetzt die frühere G7-Arbeitsgruppe für Nukleare Sicherheit (NSWG), die seit dem Münchner Gipfel 1992 für das "multilaterale Aktionsprogramm zur nuklearen Sicherheit in MOE- und GUS-Staaten" zuständig war. Die NSSG arbeitet direkt den G8-Sherpas zu und bereitet in deren Auftrag die jährlichen Gipfel der Staats- und Regierungschefs auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit vor. Das Mandat der NSSG beinhaltet insbesondere das Bereitstellen von technisch orientierter strategischer Politik-Beratung zu Themen, die Einfluss auf die nukleare Sicherheit und Sicherung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie haben.

Damit gibt es für den Bereich "nukleare Sicherheit und Sicherung" eigenständige bewährte G8-Arbeitsstrukturen. Die NSWG/NSSG haben seit rund 15 Jahren eine verlässliche und bewährte Arbeit geleistet und mit Gipfelerklärungen zur nuklearen Sicherheit und Sicherung eine Grundlage für die Verbesserung der Situation auf diesem Gebiet geschaffen. Zwischen den Gipfeln hat die Arbeitsgruppe die Umsetzung der jeweiligen Erklärungen gesteuert und kontrolliert.

Während der deutschen Präsidentschaft hat die Leiterin des Referates RS I 4 "Internationale Zusammenarbeit Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" im Bundesumweltministerium den Vorsitz der Arbeitsgruppe inne. Die Arbeitsgruppe bereitete nachfolgenden, von den G 8 - Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel in Heiligendamm angenommenen Bericht vor:

Bericht der Gruppe für Nukleare Sicherheit und Sicherung

Auf dem Gipfel in Kananaskis vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der G8 die Gründung einer G8-Gruppe für Nukleare Sicherheit und Sicherung (NSSG). Im Einklang mit ihrem Mandat wird die den Staats- und Regierungschefs unterstellte NSSG in enger Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen und unter Vermeidung von Überschneidungen mit den von bestehenden Organisationen oder Gremien wahrgenommenen Aufgaben oder Kompetenzen fachlich fundierte strategiepolitische Ratschläge zu Fragen erteilen, die Auswirkungen auf die Sicherheit und Sicherung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie haben könnten. Wir verpflichten uns, weiterhin Fragen der nuklearen Sicherheit und Sicherung im Rahmen der Gruppe für nukleare Sicherheit und Sicherung zu behandeln. Wir werden die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes zu ausgewählten Fragen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes und ihrer Regelung fortsetzen durch

  • das Teilen unserer Erfahrungen und unserer zukünftigen Vorstellungen;
  • die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses des international akzeptablen Sicherheits- und Sicherungsniveaus im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen, radioaktiven Strahlenquellen, Stilllegung sowie Anlagen zur Behandlung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, um unsere nationalen Verfahrensweisen zu bewerten

Bedeutung der nuklearen Sicherheit und Sicherung

Die G8 bekennen sich zu dem "nuclear safety first"-Prinzip, zu anerkannten, international akzeptierten Grundsätzen und bewährten Verfahren und zu dem höchsten Anforderungsniveau in der nuklearen Sicherheit und Sicherung. Wir erkennen an, dass die internationalen Übereinkommen und die Standards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) eine gute Grundlage für die fortlaufende Verbesserung der einzelstaatlichen atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungssysteme und der nuklearen Sicherheit sind. Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, die nukleare Sicherheit, den Strahlenschutz, die Behandlung von Abfällen, die nukleare Sicherung und die Atomhaftung in unseren jeweiligen Ländern aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zu verbessern, und wir fordern alle ande-ren Staaten auf, das Gleiche zu tun.

Atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsstruktur

In Anbetracht der fortwährenden Herausforderungen im Bereich der Sicherheit und Sicherung werden wir auch weiterhin Maßnahmen unterstützen, die der Förderung der nuklearen Sicherheit und Sicherung und der Anwendung der besten Praxis in Aufsichts- und Genehmigungsverfahren dienen. Wir weisen auf die Notwendigkeit wirksamer innerstaatlicher Aufsichts- und Genehmigungsstrukturen hin und betonen insbesondere, wie wichtig es ist, dass innerstaatliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörden mit ausreichenden Befugnissen, tatsächlicher Unabhängigkeit, Kompetenzen und angemessenen Ressourcen ausgestattet sind. Die G8 nutzen die integrierten atomrechtlichen Überprüfungsmechanismen der IAEO oder beabsichtigen, dies zu tun, um ihre nationalen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden zu überprüfen und weiter zu verbessern.

Nationale Infrastruktur der nuklearen Sicherheit und Sicherung und Partnerschaften

Wir werden uns für eine leistungsfähige und kompetente nationale Infrastruktur der nuklearen Sicherheit und Sicherung einsetzen. Wir erinnern daran, dass die Staaten, die die G8 bilden, bedeutende nationale und internationale Programme initiiert und weiterverfolgt haben, um den Erfordernissen auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und Sicherung gerecht zu werden und partnerschaftliche Beziehungen in Bezug auf diese Fragen herzustellen. Wir begrüßen die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind. Zu den vorrangigen Maßnahmen gehören:

  • die Anwendung des Übereinkommens über nukleare Sicherheit und des gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle für eine offene und kritische gegenseitige Überprüfung (Peer Review) und als Möglichkeit, sich über die bewährten Sicherheitsverfahren anderer zu informieren;
  • die Förderung der Anwendung der Sicherheitsstandards der IAEO bei der Modernisierung der nationalen Sicherheitsvorschriften, wo dies möglich ist;
  • die Förderung des Austauschs von Betriebserfahrungen zur Verbesserung der Betriebsverfahren und der Aufsichts- und Genehmigungspraxis;
  • die multinationale Zusammenarbeit bei der Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerksauslegungen.

Die uneingeschränkte Umsetzung der internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit und Sicherung, die Verpflichtung, nukleare Sicherheitsstandards und Sicherheitsleitlinien zu unterstützen, sowie die verstärkte Nutzung integrierter Überprüfungsmechanismen sind wichtige Voraussetzungen für die internationale Gemeinschaft zur Schaffung einer globalen Partnerschaft der nuklearen Sicherheit und Sicherung. Wir fordern alle Staaten auf, wo geboten, den entsprechenden internationalen Übereinkünften beizutreten und sie umzusetzen.

Tschernobyl-Verpflichtungen

Wir bekräftigen unsere Verpflichtungen aus früheren G7/G8-Gipfelerklärungen und Vereinbarungen, mit der Ukraine gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um am Standort des zerstörten Reaktorblocks wieder umwelttechnisch sichere Bedingungen herzustellen und auf dem Gelände des KKW Tschernobyl die erforderlichen sicheren und zuverlässigen Anlagen für eine sichere Stilllegung der abgeschalteten Reaktorblöcke zur Verfügung zu stellen. Wir rufen die Regierung der Ukraine nachdrücklich auf, gemeinsam mit der EBWE alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine zeitplangerechte und effiziente Umsetzung dieser Programme und Projekte im vereinbarten Rahmen hinzuwirken.

Nukleare Sicherheit des Kernkraftwerks Medzamor in Armenien

Wir fordern Armenien dringend auf, die erforderlichen weiteren Modernisierungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Kernkraftwerk Medzamor bis zu seiner Abschaltung und Stilllegung in sicherer Weise betrieben werden kann.

Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlenquellen

Wir werden weiterhin internationale Bemühungen zur Verbesserung der Kontrolle radioaktiver Strahlenquellen fördern. Wir begrüßen die Tatsache, dass sich bisher 88 Staaten ver-pflichtet haben, den IAEO-Verhaltenskodex für die Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlenquellen umzusetzen, und rufen alle Staaten mit Nachdruck auf, den Kodex einzuhalten. Wir stellen ferner fest, dass sich bis heute 38 Länder verpflichtet haben, gemäß den IAEO-Leitlinien für die Einfuhr und Ausfuhr radioaktiver Strahlenquellen zu handeln, und wir ermutigen alle Staaten, internationale Aktivitäten zur Harmonisierung der Umsetzung der Bestimmungen der Leitlinien zu unterstützen.

Globales Netzwerk der nuklearen Sicherheit

Wir werden die globale Partnerschaft der nuklearen Sicherheit und Sicherung weiter intensivieren. Wir werden den weiteren Ausbau der entstehenden Internet basierten Systeme und Netzwerke für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit in die nukleare Sicherheit betreffenden Angelegenheiten wie etwa der Umsetzung der Übereinkünfte im Nuklearbereich, der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheitsstandards und der Harmonisierung von Sicherheitskonzepten, dem Austausch von Betriebserfahrungen und der Lösung allgemeiner nuklearer Sicherheitsfragen unterstützen. Das entstehende globale Netzwerk der nuklearen Sicherheit baut auf der in erheblichem Umfang geleisteten Arbeit internationaler Organisationen, namentlich der IAEO und der OECD-NEA, auf. Es wird einen wesentlichen Beitrag zur Kompetenzerhaltung und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung eines wirksamen Schutzes gegen nukleare Gefahren leisten. Wir nehmen die Bemühungen um die Sammlung und Verbreitung aufsichtsbehördlicher und genehmigungsrechtlicher Informationen, Maßnahmen, Initiativen und praktischer Erfahrungen als geeignetes Mittel zur Stärkung der Effi-zienz der innerstaatlichen atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden zur Kenntnis.

Gegenmaßnahmen bei nuklearen und strahlungsbedingten Notfällen

Auf früheren Gipfeltreffen kamen wir überein, die weltweiten Kontrollen von Kernmaterial und kerntechnischen Einrichtungen zu verbessern, um die Gefahr eines Missbrauchs solchen Materials und dieser Einrichtungen weitestgehend auszuschließen. Wir sind dabei, diese Beschlüsse umzusetzen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass wir gegebenenfalls auch unsere Fähigkeit verbessern müssen, beim Eintreten nuklearer und radiologischer Unfälle und Störfälle wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Einrichtung des Incident and Emergency Centre der IAEO und werden die IAEO bei dieser Arbeit unterstützen.

Dieser Bericht der NSSG ist Teil der Heiligendamm-Gipfeldokumentation. Auch in den kom-menden Monaten wird die NSSG ihre Arbeit unter deutschem Vorsitz weiterführen. Für Oktober 2007 ist die nächste - und voraussichtlich letzte - Sitzung in Bonn vorgesehen. 2008 wird Japan den Vorsitz von Deutschland übernehmen. Die deutsche Delegation wird sich dafür einsetzen, dass das Arbeitsprogramm der NSSG, insbesondere auch die zu Tschernobyl eingegangenen Verpflichtungen, mit Nachdruck weiter behandelt und umgesetzt werden.