Die Nutzung der Atomkraft in Deutschland begann mit dem ersten Atomgesetz von 1959. In einem breiten Konsens wurde 2011 der beschleunigte Atomausstieg gesetzlich beschlossen. Die letzten Atomkraftwerke stellten den Leistungsbetrieb am 15. April 2023 endgültig ein. Damit endet die Atomkraftnutzung in Deutschland und die nukleare Sicherheit hierzulande wird deutlich erhöht. Nun gilt es, den Ausstieg und Rückbau sicher zu vollenden und Lösungen für die Endlagerung voranzubringen.
Das französische Ministerium für den ökologischen Übergang und territorialen Zusammenhalt hat über die Eröffnung der öffentlichen Beteiligung bezüglich des Antrags auf Genehmigung für die Stilllegung des AKW Fessenheim informiert.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbrauchschutz weist darauf hin, dass derzeit die EU-Kommission zwei öffentliche Konsultationen zum Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung durchführt.
Polen plant den Bau von Small Modular Reactors (SMR) und hat Deutschland offiziell über die anstehenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) benachrichtigt.
In Frankreich wird zurzeit ein nationales Beteiligungsverfahren zur Verlängerung des Betriebs von Reaktoren mit einer elektrischen Leistung 1300 MW über die ursprünglich geplante Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus, durchgeführt.
BMUV hat die offizielle Notifizierung über eine anstehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Finnland bezüglich der Laufzeitverlängerung (LZV) und Erhöhung der thermischen Leistung der Reaktorblöcke erhalten.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat für das Jahr 2024 Professorin Dr. med. Ursula Nestle erneut zur Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission (SSK) bestellt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz leistet eine unverzichtbare Arbeit für den Strahlenschutz der Bevölkerung. Der Wissenschaftsrat empfiehlt daher, Forschung und wissenschaftliche Kompetenz des BfS weiter zu stärken.
Zum 15. Februar 2024 wird Christian Kühn die Leitung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übernehmen. Kühn wird Nachfolger von Wolfram König, der Ende Januar 2024 in den Ruhestand gehen wird.
Nach dem Standortauswahlgesetzes sollen Daten dauerhaft gespeichert werden, die für die Lagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind. Dem soll eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit vorausgehen.
Das Projekt lässt sich aufgrund zu vieler rechtlicher und planerischer Risiken voraussichtlich nicht rechtzeitig und damit auch nicht wirtschaftlich umsetzen. Das haben die Prüfungen des Bundesumweltministeriums ergeben.
Ein internationales Expertenteam überprüfte vom 9. bis 16. Oktober 2023 die Umsetzung der im Rahmen der Integrated Regulatory Review Service (IRRS) Mission 2019 ausgesprochenen Empfehlungen.
Vom 9. bis 16. Oktober empfangen die Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz von Bund und Ländern hochrangige internationale Expertinnen und Experten in Bonn.
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