Stand: März 2008
Kurzinfo Artenschutz
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)
Eines der wirksamsten Instrumente zur Artenschwundbekämpfung ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA; englisch: CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora,
www.cites.org) geworden, welches den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt. Diesem Übereinkommen sind 172 Staaten beigetreten, darunter auch alle 27 EU-Mitgliedsstaaten.
Das Abkommen ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit dem 20. Juni 1976 in Kraft. Deutschland konnte seitdem eine Vielzahl von grundlegenden Entscheidungen zum Schutz bedrohter Arten vorbereiten, wie beispielsweise der Schutz von gefleckten Raubkatzen, Süßwasserschildkröten, einiger Tropenholz- und Heilpflanzenarten oder der Störe, welche durch den Kaviarhandel bedroht sind.
Für die zukünftige Bedeutung des Abkommens ist es wichtig, dass der Artenschutz nicht nur bereits seltene Arten erfasst, sondern vor allem der Vollzug weltweit gestärkt wird und der Artenschutz in den wichtigen betroffenen Handelssektoren stärker gefestigt wird. Auf der letzten Artenschutzkonferenz in Den Haag im Juni 2007 wurde daher auf Anregung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein verbindlicher Aktionsplan für den Handel mit drei südamerikanischen Hölzern, darunter auch das häufig gehandelte tropische Zedernholz, vereinbart. Die Herkunftsländer verpflichteten sich, die Bestände der Baumarten detailliert zu erfassen und Handelsdaten vorzulegen. Maßnahmen zum Erhalt und zur naturverträglichen Nutzung dieser Hölzer sollen auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz beschlossen werden. Des Weiteren wurde der europäische Aal in Anhang II miteinbezogen, mit dem Ziel, den bestandsbedrohenden Export von Glasaalen in asiatische Länder zu begrenzen.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen umfasst zurzeit etwa 8000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten. Es beinhaltet drei Anhänge, in denen die gefährdeten Arten nach dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit gestaffelt aufgelistet sind. In jeder Kategorie gelten unterschiedliche Handelsbeschränkungen. Ein weitgehendes Handelsverbot gilt für die Arten, welche in Anhang I aufgelistet sind. Für die Arten der Anhänge II und III gilt, dass nur mit einer entsprechenden Genehmigung ein Handel betrieben werden darf. Diese Genehmigungen werden in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz erteilt (www.bfn.de/0305_cites.html). Das Abkommen wird in der Europäischen Gemeinschaft einheitlich umgesetzt.
EG-Artenschutzverordnung
In der EU wird das WA einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates "über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels" sowie die dazu erlassene Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1808/2001 "Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97" umgesetzt. Diese Verordnungen regeln zum einen die Ein- und Ausfuhr von Exemplaren in und aus dem Gebiet der Gemeinschaft, enthalten aber auch Regelungen zum innergemeinschaftlichen Handel. Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 stellt über das WA hinaus gehende Anforderungen an die Einfuhr. Insbesondere ist für bestimmte Arten eine zusätzliche Einfuhrgenehmigungspflicht geschaffen worden.
Bundesnaturschutzgesetz
Durch die Entnahme und durch Vermarktung sind nicht nur exotische Arten gefährdet, sondern auch viele europäische bzw. in Deutschland heimische (z. B. Orchideen). Die europäische Vogelschutzrichtlinie verpflichtet darum die Mitgliedstaaten, für alle europäischen Vogelarten Schutzbestimmungen zu schaffen. Gleiches gilt für sehr gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die von der FFH-Richtlinie erfasst werden. Im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung sind für diese, wie für weitere heimische gefährdete Arten Schutzbestimmungen geschaffen worden.
Besonders geschützte Arten
Welche Arten besonders oder sogar streng geschützt sind, hat das BMU im Bundesanzeiger (Nr. 35a vom 20.2.2001) bekanntgemacht. Diese Informationen sind auch auf der Hompage des Bundesamts für Naturschutz
www.wisia.de abrufbar. In Kürze sind dort auch die jeweiligen Daten der Unterschutzstellung der Arten verfügbar.
