Stand: Dezember 2005
Klingelton...
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Hinweis: Sie können sich den Klingelton nicht mehr über SMS zuschicken lassen, ihn aber auf Ihrem Computer
speichern. Bitte entnehmen Sie der Bedienungsanleitung Ihres Mobiltelefons, wie Sie die Töne vom Computer auf Ihr
Mobiltelefon laden können. Die Töne sind nur als MP3 verfügbar, das Mobiltelefon muss Realton-fähig sein.
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Siamang
(Symphalangus syndactylus)
Siamangs leben in Südostasien in den Regenwäldern der malayischen Halbinsel und auf Sumatra. Wie die 10 anderen
Gibbonarten gehören sie zu den Menschenaffen und sind dank ihrer besonders langen Arme, mit denen sie sich hangelnd von
Ast zu Ast schwingen, hervorragend an das Leben in den Baumkronen angepasst. Die sich von Früchten ernährenden
Siamangs leben in Paaren, die sich lebenslang aneinander binden und gemeinsam ein Revier besetzen.
Stimme
Die Gesänge der Siamangs, die in den Regenwäldern Malaysias und Sumatras allmorgendlich zu hören sind,
gehören zu den eindrucksvollsten Tierstimmen. Dank eines luftgefüllten häutigen Kehlsackes als
Resonanzkörper, reichen die Rufe viele Kilometer weit. Die Männchen beginnen ihre Gesangsdarbietungen bereits vor
Sonnenaufgang und enden in der Morgendämmerung. Im Verlaufe des Morgens folgen dann die Weibchen mit ihrem so genannten
"Great Call". Dieser ist zwar weniger abwechslungsreich als die Rufe der Männchen, dafür unterstreichen die
Siamang-Frauen ihren Gesang mit einer spektakulären Show: Sie schwingen sich von Ast zu Ast, während ihre Rufe immer
lauter werden und in einem Crescendo gipfeln. Häufig stürzen dabei auch morsche Äste zu Boden.
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Die Männchen stimmen regelmäßig in den Gesang ihrer Weibchen ein, so dass ein Duett entsteht. Je länger ein
Paar zusammen ist, um so besser ist ihr Duettgesang aufeinander abgestimmt. Manche Verhaltensforscher glauben deshalb, dass die
Gesänge neben der Revierverteidigung auch dem Zusammenhalt der Paare dienen.
Gefährdung
Siamangs sind vor allem durch den Verlust ihres Lebensraumes infolge de Zerstörung des Regenwaldes durch den Menschen
gefährdet.
Die Art ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt (Anhang I) und ihre Ein- und Ausfuhr ist
grundsätzlich verboten.
Weitere Klingeltöne und Informationen finden Sie auf
www.bmu.de/klingelton
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