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Artenschutz
14. Artenschutzkonferenz
Stand: 18.06.2007
Zwischen Schutz und Nutzung
Ergebnisse der 14. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen vom 3.- 15 Juni in Den Haag, Niederlande
Die 14. Vertragsstaatenkonferenz
Der Schutz von Tieren und Pflanzen vor den Auswirkungen des internationalen Handels mit Tieren und Pflanzen wird durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA; engl. CITES) geregelt. Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Handel mit Arten des Anhangs I und schreibt für die Arten der Anhänge II und III Genehmigungs- bzw. Dokumentenpflichten vor.
Alle drei Jahre findet eine Konferenz der Vertragsstaaten statt. Bei der diesjährigen Konferenz in Den Haag waren Delegierte aus insgesamt rund 150 der 171 Vertragsstaaten versammelt. Darüber hinaus nahm eine große Zahl von Vertretern internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen als Beobachter teil.
Den Vertragsstaaten lagen rund 100 Anträge auf Änderung der Anhänge und zur Auslegung des Übereinkommens vor.
Die Verhandlungen in Den Haag waren geprägt von den Auseinandersetzungen von Nutzern und Schützern, die die Grenzen des internationalen Artenschutzes aufzeigen. Deutlich zeigte sich, dass sich gegen den Zusammenschluss der am Handel interessierten Ursprungsländer auch ein gut begründeter Artenschutz sich nur mühsam durchsetzen kann, zumal die politische Blockbildung einzelner Regionen und Interessengruppen deutlicher war als bei früheren Konferenzen. Es ist nicht auszuschließen, dass dies auch eine Reaktion auf die geschlossen auftretenden Staaten der EU ist. Vor allem bei den Holz- und Fischanträgen beeinflusste dies die Entscheidungsfindung deutlich. Insbesondere die lateinamerikanischen Vertragsparteien sowie die Gruppe der Fischereinationen hatten auf diese Weise weit größeren Einfluss auf das Abstimmungsgeschehen, als bei vergangenen Konferenzen. Mehrere Anträge auf Unterschutzstellung von Holz- oder Fischarten erreichten daher nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Nachdem sich zur Erleichterung der Vertragsparteien die schwierigen und kontroversen Verhandlungen in der Elfenbeinfrage durch einstimmige Annahme eines von Tschad und Gambia vorgelegten Kompromissvorschlages gelöst werden konnten, gestaltete sich der letzte Tag der Konferenz als besonders schwierig. Durch gezielte prozedurale Diskussionen um Abstimmungsmodalitäten verzögerte sich die Abarbeitung der Tagesordnung erheblich. Auch die Debatte um notwendige Haushaltssteigerungen nahm im Ringen um einen Konsens erhebliche Zeit in Anspruch.
Das Ministersegment
Auf Einladung der niederländischen Landwirtschaftsministerin Gerda Verburg fand anlässlich der Konferenz auch ein Treffen von Ministern zu einem Meinungsaustausch über die Zukunft von CITES statt.
Die Ergebnisse dieses Ministersegments wurden in einem "Chair's report" zusammen gefasst. Minister aus 50 Vertragsstaaten betonten die Bedeutung der Konvention zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele und bekannten sich zu verbesserter Umsetzung der Bestimmungen der Konvention, auch im Hinblick auf Holz- und Fischarten.
Wesentliche Konferenzergebnisse
Elefanten:
Die Gegensätze zwischen den Staaten des südlichen Afrika, die sich für eine weitere Freigabe von Lagerelfenbein einsetzten und den zentralafrikanischen Staaten, die ein 20 jähriges Handelsmoratorium für Elfenbein forderten, schienen lange Zeit unüberbrückbar, nachdem bereits das African Elephant Dialogue Meeting, das unmittelbar vor der Konferenz stattfand, keine Annäherung gezeigte hatte. Nach langwierigen Verhandlungen unter deutscher Vermittlung konnten sich die afrikanischen Elefantenarealstaaten aber letztlich auf eine gemeinsame Lösung einigen, die von der Konferenz im Konsens angenommen wurden. Der von Tschad und Gambia eingebrachte Vorschlag beinhaltet folgendes:
- Aufstockung des bereits vom Ständigen Ausschuss beschlossenen Verkaufs von Elfenbein aus Lagerbeständen (one-off-sale) von Botswana, Namibia, Südafrika und Zimbabwe, das bis zum 31.1.2007 aufgelaufen ist,
- Handelsmoratiorium für Elfenbein von 9 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt des one-off-sales,
- Verpflichtung des Sekretariates, der 16. CoP einen Vorschlag über einen Entscheidungsprozess über weitere Elfenbeinverkäufe zur Abstimmung vorzulegen, der nach Ablauf des Moratoriums in Kraft treten soll.
- Einrichtung eines African Elephant Funds zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen zugunsten von Elefanten.
Tropenholz:
Nachdem sich zeigte, dass die überwiegende Zahl der Ursprungsstaaten die Unterschutzstellung aus Sorge um wirtschaftliche Einbußen ablehnt, nahm D die von NL vorbereiteten Anträge für Cedrela und Dalbergia-Arten zurück. Allerdings wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Aktionsplan zum Schutz dieser Arten mit den betroffenen Ursprungsländern zu erarbeiten. Dieser Plan beinhaltet die Verpflichtung, dem Pflanzenausschusses über die Entwicklung Bestände sowie Im- und Exporte zu berichten und wurde im Plenum angenommen.
Darüber hinaus entschieden die Delegierten, die Zusammenarbeit zwischen CITES, der Welternährungsorganisation FAO und der Internationalen Tropenholzorganisation ITTO im Hinblick auf den Schutz von Baumarten zu verstärken.
Dornhai und Heringshai:
Nachdem beide Anträge im wissenschaftlichen Ausschuss die erforderliche Zweidrittelmehrheit knapp verfehlt hatten, nahm Deutschland den Antrag für den Heringshai zurück, um die Chancen des aussichtsreicheren Antrages für den Dornhai zu verbessern. Gegner der Anträge brachten vor allem vor, dass es sich um ein europäisches Problem handele und die EU bislang selbst unzureichende Maßnahmen ergriffen habe, um die Fischerei auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Die Diskussion um den Dornhai wurde im Plenum wiedereröffnet. In geheimer Anstimmung verfehlte der Dornhai aber erneut die erforderliche Zweidrittelmehrheit, wenn auch nur knapp. Nicht auszuschließen ist, dass dies Ergebnis auch darauf zurückzuführen ist, dass eine Vielzahl von Delegierten inzwischen abgereist war.
Auch wenn die deutschen Anträge dieses Mal im Ergebnis nicht erfolgreich waren, gab die europäische und internationale Diskussion im Vorfeld der Konferenz jedoch den Anstoß u.a. zu Entscheidungen des Fischereirates zugunsten eines verbesserten Fischereimanagements für die beiden Haiarten.
Europäischer Aal:
Die Schutzentscheidung zugunsten des europäischen Aals wurde im Plenum bestätigt. Dem Antrag für den Aal kam zugute, dass die EU durch die jüngsten Beschlüsse im Fischereirat über einen europäischen Managementplan für den Aal deutlich signalisieren konnte, dass sie auch selbst aktiv an der Problemlösung arbeitet.
Störe:
Zu den verschiedenen Anträgen zur Verbesserungen bei der Kontrolle des Kaviarhandels wurde eine Arbeitsgruppe unter deutschem Vorsitz eingesetzt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, darunter die Senkung der Menge für den persönlichen Gebrauch auf 125g, die Konkretieisreung der Kennzeichnung von Kaviarbehältern sowie Klärung der Quotenfestsetzung bei sog. "shared stocks" wurden vom Plenum angenommen.
Rote Korallen:
Nachdem sich der wissenschaftliche Ausschuss zunächst für den Schutz dieser Artengruppe ausgesprochen hatte, entschied sich die Vollversammlung in einer erneuten Diskussion gegen eine Unterschutzstellung der roten Korallen. In Bezug auf die Korallen hatte es auch bereits bei den EU-Abstimmungen erhebliche Diskussionen gegeben, die von den Mittelmeeranrainern bestimmt wurde.
Leoparden:
Die von Mosambik und Uganda beantragten Quoten für Leoparden wurden angenommen. EU-Staaten hatten der Entscheidung trotz fehlender jüngerer Populationszahlen zugestimmt, da auch die bisherigen Quoten für andere Staaten auf der gleichen Datenbasis genehmigt worden waren.
Rhinozeros:
Die von Kenia beantragte Aufhebung der Quote für Rhinozerosjagdtrophäen aus Namibia und Südafrika wurde mit den Stimmen der EU abgelehnt, da sich die Situation der Nashörner in beiden Staaten nicht verändert hat.
Wale:
Ein Antrag auf Wiedereröffnung des japanischen Antrages, alle Walarten dem Periodic review Process zu unterziehen, scheiterte im Plenum, ebenso wie eine Wiedereröffnung der Diskussion um eine Entscheidung, die den Tierausschuss auffordert, den Finnwal nicht in die Liste der zu prüfenden Arten aufzunehmen, solange das Walfangmoratorium der IWC in Kraft ist.
Tiger:
Die Konferenz forderte die Vertragsstaaten auf, die Zucht von Raubkatzen für kommerzielle Zwecke zu beschränken, um Anreize für einen illegalen Handel mit Tigerprodukte aus Farmen auszuschließen.
Strategischer Plan:
Der Entwurf für einen strategischen Plan wurde in einer Arbeitsgruppe erneut beraten, obgleich der Entwurf bereits einen längeren Bewertungsprozess im Ständigen Ausschuss durchlaufen hatte. Gegenstand der Debatte war insbesondere die Frage, inwieweit CITES über seinen Kernbereich hinaus mit anderen Übereinkommen und Institutionen (etwa CMS, FAO etc.) kooperieren sollte, um Artenschutzprobleme gemeinsam erfolgreich zu lösen. Die Konferenz beschloss schließlich einen reduzierten Katalog strategischer Ziele, die auf eine effektive Umsetzung der Konvention als Instrument zur Bekämpfung des Artenrückgangs einschließlich einer angemessenen Finanzierung ausgerichtet sind.
Der Ständige Ausschuss wurde beauftragt, in der 57. Sitzung Indikatoren festzulegen, anhand derer die Umsetzung der Ziele in der 15. und 16. CoP bewertet werden soll.
Livelihood:
Der Vorschlag des Vereinigten Königreiches, eine Studie über Möglichkeiten der Berücksichtigung von CITES-Prozeduren im Hinblick auf sozioökonomische Wirkungen ("Livelihood") wurde kontrovers diskutiert. Vor allem Nicht-Regierungsorganisationen kritisierten, der Vorschlag sei nicht ergebnisoffen und befürchteten daher, durch den Arbeitsauftrag an das Sekretariat solle die Fokussierung auf die biologischen Bewertungsparameter aufgegeben und das Übereinkommen ausgehöhlt werden.
Schließlich wurde eine überarbeitete Textfassung angenommen, die diesen Besorgnissen Rechnung trägt.
Compliance Guidelines:
Der von einer Arbeitsgruppe erarbeitete Resolutionsvorschlag, der einen Verfahrensrahmen für bereits bestehende Regeln für die Behandlung von Verstößen gegen die Konvention enthält, wurde ebenfalls einstimmig verabschiedet.<</p>
Shark Working Group:
Der von einer Arbeitsgruppe erarbeitete Entscheidungsvorschlag mit Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Haiarten wurde angenommen.
Haushalt:
Das Sekretariat hatte als Diskussionsgrundlage für die Haushaltsdebatte ein "costed workprogramme" vorgelegt, das die Kostenentwicklung bei den dem CITES-Sekretariat durch das Übereinkommen, den Strategischen Plan sowie weitere Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen zugewiesenen Aufgaben aufschlüsselt. In der Erkenntnis, dass für eine zufrieden stellende Ausführung der dem Sekretariat übertragenen Aufgaben eine Haushaltssteigerung unumgänglich ist, einigte sich die Konferenz nach harten Verhandlungen schließlich auf eine Haushaltssteigerung in Höhe von 6 % ab dem Jahre 2009.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit frei lebenden Tieren und Pflanzen wurde bereits 1973 angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel geschlossen. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern, übrigens auch als erster EU-Staat. International trat CITES 1975 in Kraft. Bereits ein Jahr später wurden die Bestimmungen in Deutschland umgesetzt. Inzwischen hat das Abkommen weltweit 171 Vertragsparteien, also mehr als 85 % aller Staaten der Welt.
Nach seiner Präambel dient das Übereinkommen:
- "dem Schutz von Tieren und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt als unersetzlicher Bestandteil der natürlichen Systeme "
- "der Erhaltung der Bedeutung der Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht"
- "für heutige und künftige Generationen, sowie im Hinblick auf Erholung und Wirtschaft"
Trotz seines Titels ist das WA also kein Wirtschaftsübereinkommen, sondern ein Schutzabkommen zugunsten von Tieren und Pflanzen als natürliche Lebensgrundlage, aber auch als Mitgeschöpf des Menschen.
Kernprinzip des Übereinkommens ist das Vorsorgeprinzip, wonach Handel nur dann stattfinden darf, wenn dieser sich als "unschädlich" für den Erhalt er Art erwiesen hat.
Das Übereinkommen enthält gestaffelte Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten, die sich nach dem Gefährdungsgrad der einzelnen Arten richten, die in drei Anhängen aufgeführt sind. Je höher der Gefährdungsgrad ist, desto strenger sind die Beschränkungen, die das Übereinkommen vorsieht.
Für bereits vom Aussterben bedrohte Arten (also Arten des Anhangs I) ist der Handel grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, wenn keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden (z.B. wissenschaftliche Zwecke). Im Anhang I findet man etwa den Pandabären, Menschenaffen oder viele Papageien.
Der weitaus größten Teil der vom Übereinkommen erfassten Arten ist noch nicht vom Aussterben bedroht, aber potentiell vom Handel gefährdet (Anhang II). Die Väter des Übereinkommens haben jedoch den Handel mit Tieren und Pflanzen grundsätzlich erlaubt, allerdings unter strenger Kontrolle der Ursprungsstaaten: eine Ausfuhrgenehmigung für diese Tiere und Pflanzen darf vom Exportstaat nur bewilligt werden, wenn die Entnahme des betreffenden Exemplars der Erhaltung der Art nicht abträglich war. In Anhang II aufgeführt sind u.a. alle Falken, Landschildkröten, Krokodile und die meisten Orchideenarten.
In Anhang III schließlich sind Arten aufgeführt, bei denen einzelne Staaten Exporte von nationalen Arten kontrollieren möchten und die Unterstützung der anderen Vertragsstaaten benötigen, etwa etliche Entenarten aus Ghana oder der Königsgeier aus Honduras.
