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Anlagensicherheit
Kurzinfo
Stand: September 2010
Kurzinfo Anlagensicherheit
Anlagensicherheit - Worum geht es?
Industrieanlagen sind Ausdruck des technischen Fortschritts. Aufgrund gefährlicher Stoffe, technischer Vorgänge oder Zustände können sie aber auch ein Gefahrenpotenzial darstellen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der schwere Chemie-Unfall in einer Fabrik der italienischen Stadt Seveso im Jahr 1976: Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde hier mit Dioxin vergiftet. Auch natürliche Gefahrenquellen wie Hochwasser oder Erdbeben können zu gefährlichen Umweltauswirkungen von Industrieanlagen führen. Für die Akzeptanz industrieller Anlagen ist von erheblicher Bedeutung, dass Mensch und Umwelt vor ihren potenziellen Gefahren hinreichend geschützt sind. Dies gilt erst recht in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland.
Ziele
Ziel der Anlagensicherheit ist es, schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhindern beziehungsweise deren Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Weil der Stand der Sicherheitstechnik sich ständig weiterentwickelt, müssen Vorschriften und Maßnahmen zur Anlagensicherheit kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls fortentwickelt werden.>/p>
Politik der Bundesregierung
Störfall-Verordnung zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt
Die Sicherheit von technischen Anlagen ist vor allem eine Aufgabe der Anlagenbetreiber. Dem Staat obliegt dabei die Funktion, entsprechende Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Mit der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) steht Behörden sowie Betreibern von Anlagen in Deutschland ein Instrument zur Verfügung, um von Anlagen ausgehende Störungen zu verhindern oder gegebenenfalls Auswirkungen von Industrieunfällen auf die Umwelt zu begrenzen.
Die Störfall-Verordnung legt beispielsweise fest, welche Pflichten ein Betreiber erfüllen muss, wenn in seinem Industriebetrieb bestimmte Mengen gefährlicher Stoffe, wie explosionsgefährliche oder giftige Stoffe, überschritten werden. Sie gibt auch vor, dass Industriebetriebe in einem angemessenen Abstand zu wichtigen Verkehrswegen oder Freizeitgebieten liegen sollen. Für den Vollzug der Verordnung sind die Länder zuständig. Um diesen möglichst einheitlich zu gewährleisten, wurde vom Bundesumweltministerium eine Vollzugshilfe zur Störfall-Verordnung erarbeitet.
Fachkundige Beratung durch Kommission für Anlagensicherheit
Anlagensicherheit muss stetig verbessert werden. Die im Jahr 2005 aus der Störfall-Kommission (SFK) und dem Technischen Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) hervorgegangene Kommission für Anlagensicherheit (KAS) zeigt hierzu Möglichkeiten auf und schlägt Regeln vor, die dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Bundesregierung beruft Vertreterinnen und Vertreter aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppen in die KAS und lässt sich von diesen fachkundig in sicherheitstechnischen Fragen beraten. Viele Arbeiten der KAS führen zu Leitfäden und Berichten, die Empfehlungen für Anlagenbetreiber, Sachverständige und Behörden enthalten.
ZEMA: Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle
Im Umweltbundesamt gibt es zudem die "Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen" (ZEMA). Sie erfasst systematisch alle meldepflichtigen Ereignisse nach der Störfall-Verordnung. Auf der Grundlage ihrer Ergebnisse wird der Stand der Sicherheitstechnik weiterentwickelt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Nur umfassende Information der Öffentlichkeit kann bei der Bevölkerung Vertrauen in industrielle Anlagen schaffen. Für Betriebe mit besonderem Gefahrenpotenzial schreibt die Störfall-Verordnung deshalb vor, regelmäßig einen Sicherheitsbericht zu erstellen und der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Außerdem werden die Ergebnisse der Beratungstätigkeit der KAS im Internet unter
www.kas-bmu.de der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Arbeitsergebnisse der ZEMA findet man im Internet unter
www.umweltbundesamt.de/zema.
Deutsches Engagement zur Vorbeugung grenzüberschreitender Industrieunfälle
Die Auswirkungen von Industrieunfällen machen nicht an Grenzen Halt. Deshalb setzt sich die Bundesregierung in internationalen Konferenzen wie der Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen dafür ein, dass sich die Umweltstandards von Industrieanlagen weltweit verbessern. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge und Bekämpfung grenzüberschreitender Industrieunfälle.
Berichte zur Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie
Nach der sogenannten Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften alle drei Jahre einen Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung dieser Richtlinie zu übermitteln. Die Bundesregierung stimmt die von den Länderministerien zur Verfügung gestellten Daten ab und übermittelt sie an die Europäische Kommission.
Welche Bedeutung hat Anlagensicherheit für Verbraucher?
Ob betriebsinterne Unfälle, Naturgewalten oder Terroranschläge - denkbar sind ganz unterschiedliche Ursachen für von Industrieanlagen ausgehende Umweltkatastrophen. Mit einer kontinuierlichen Anpassung von Anlagensicherheit an den neuesten Stand der Technik wird das Risiko gefährlicher Umweltauswirkungen auf Mensch und Umwelt minimiert. Ob Luft, Wasser oder Böden - die lebenswichtigen Elemente für Mensch, Tier und Pflanzen werden durch eine sorgsame, sorgfältige und vorausschauende Politik der Anlagensicherheit, Forschung und entsprechende Maßnahmen gewährleistet.
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