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Anlagensicherheit
Kommission für Anlagensicherheit
Unabhängige Beratungsgremien
Übersicht
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Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
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Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
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Reaktorsicherheitskommission (RSK) und Strahlenschutzkommission (SSK)
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Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
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Umweltgutachterausschuss (UGA)
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Entsorgungskommission (ESK)
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Beratender Ausschuss nach § 32a des Luftverkehrsgesetzes
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Jury Umweltzeichen
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
Der bereits 1972 eingerichtete SRU hat den Auftrag, die Umweltsituation in Deutschland zu begutachten sowie Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen. Seine Handlungsempfehlungen richten sich nicht nur an die Bundesregierung, sondern auch an Länder, Kommunen, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der aus sieben Mitgliedern bestehende Rat legt der Bundesregierung alle vier Jahre ein umweltpolitisches Gesamtgutachten vor, zuletzt im Juni 2008 mit dem Titel "Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels".
In Sondergutachten werden spezielle Umweltprobleme umfassend untersucht: Beispielsweise wurde im Juli 2007 das Sondergutachten "Klimaschutz durch Biomasse", im Februar 2007 das Sondergutachten "Umweltverwaltungen unter Reformdruck: Herausforderungen, Strategien, Perspektiven" übergeben.
In Stellungnahmen äußert sich der Rat zu aktuellen Fragen der Umweltpolitik, wie z. B. zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben.
Weitere Informationen:
- Internetseite des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU):
www.umweltrat.de
- Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) finden Sie ebenfalls auf
www.umweltrat.de. Dort auf "SRU" und dann auf "Ratsmitglieder" klicken.
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
Der aus neun Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen bestehende WBGU wurde 1992 unter der gemeinsamen Federführung des Bundesumwelt- und des Bundesforschungsministeriums eingerichtet. Er legt der Bundesregierung Gutachten über weltweite Umweltveränderungen und deren Folgen vor. Dabei soll er insbesondere auf die Einhaltung und Fortentwicklung der Vereinbarungen des Umweltgipfels der Vereinten Nationen von Rio de Janeiro und des dort beschlossenen Handlungsplans "Agenda 21" achten. Die Gutachten sollen Art und Umfang von Umweltveränderungen darstellen, eine Analyse neuester Forschungsergebnisse enthalten, weiteren Forschungsbedarf aufzeigen und Hinweise geben für umweltpolitisches Handeln zur Vermeidung oder Beseitigung von Fehlentwicklungen.
Weitere Informationen:
- Internetseite des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU):
www.wbgu.de
Reaktorsicherheitskommission (RSK) und Strahlenschutzkommission (SSK)
Die Arbeit der RSK und der SSK wurde 1999 auf eine neue Grundlage gestellt mit dem Ziel einer klaren Aufgabenteilung: Die Verantwortung für die rechtliche und technische Risikobewertung von Nuklearanlagen tragen die Aufsichtsbehörden der Länder. Die beiden Kommissionen, deren
Besetzung nunmehr die ganze Bandbreite des wissenschaftlichen Sachverstandes widerspiegelt, sollen die wissenschaftliche Analyse und technische Alternativen dafür erarbeiten.
Die 1974 gegründete SSK gibt dem Bundesumweltministerium Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung sowie der Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, Forschung, Gewerbe und kerntechnischen Anlagen vor den Gefahren ionisierender und anderer Strahlung. Die 14 Mitglieder werden für
jeweils drei Jahre berufen.
Die 1958 gegründete RSK berät das Bundesumweltministerium in Fragen der Sicherheit und Sicherung von kerntechnischen Anlagen wie Kernkraftwerken oder Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente. Sie wirkt darüber hinaus maßgeblich an der Weiterentwicklung des
Sicherheitsstandards kerntechnischer Anlagen mit. Die in der Regel 12 Mitglieder der Kommission werden jeweils für drei Jahre berufen.
Weitere Informationen:
- Internetseite der Reaktorsicherheitskommission (RSK):
www.rskonline.de
- Internetseite der Strahlenschutzkommission (SSK):
www.ssk.de
Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
In der Kommission für Anlagensicherheit wurden die bisherigen Beratungsgremien auf dem Gebiet der Anlagensicherheit - Störfall-Kommission und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit - zusammengefasst.
Die Kommission für Anlagensicherheit berät die Bundesregierung oder das zuständige Bundesministerium. Sie soll gutachtlich in regelmäßigen Abständen sowie aus besonderem Anlass Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen und darüber hinaus
dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln) vorschlagen.
Herr Prof. Dr. Jochum ist Vorsitzender des Gremiums.
Das neue Gremium hat 33 Mitglieder entsprechend den gemäß § 51 a Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu berücksichtigenden Gruppen.
Weitere Informationen:
- Internetseite der Kommission für Anlagensicherheit (KAS):
www.kas-bmu.de
Umweltgutachterausschuss (UGA)
Der UGA wurde im Dezember 1995 auf der Grundlage des Umweltauditgesetzes eingerichtet, um die Qualität und Transparenz des Öko-Audits in Deutschland zu sichern. Die Zusammensetzung und Aufgaben des UGA sind in § 21 des Umweltauditgesetzes genannt, das die Durchführung des betrieblichen Umweltmanagements nach der europäischen EMAS-Verordnung in Deutschland regelt. Der Ausschuss berät das BMU im Bereich Zulassung und Aufsicht über die staatlich zugelassenen Umweltgutachter und ist u.a. zuständig dafür, die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Die Richtlinien über Zulassung, Prüfung und Aufsicht sowie weitere Beschlüsse des UGA sind im Internet eingestellt. Im UGA vertreten sind die am Öko-Audit interessierten gesellschaftlichen Gruppen: Wirtschaft, Umweltgutachter, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder, Gewerkschaften und Umweltverbände. Die 25 Mitglieder und für jedes Mitglied ein Stellvertreter werden auf Vorschlag der jeweiligen Bundesdachverbände und Organisationen vom BMU für die Dauer von drei Jahren berufen. Ende 2010 beginnt die 6. Berufungsperiode.
Weitere Informationen:
- Internetseite des Umweltgutachterausschusses (UGA):
www.uga.de
Entsorgungskommission (ESK)
Für die Beratung des BMU in sicherheitstechnischen Fragestellungen der Entsorgung war bisher der Endlagerausschuss der Reaktorsicherheitskommission zuständig. Wegen der zunehmenden Bedeutung der Entsorgungsfragen, hat Herr Bundesumweltminister Sigmar Gabriel elf Wissenschaftler in eine neu gegründete Entsorgungskommission (ESK) berufen. Die konstituierende Sitzung des Gremiums fand am 30. Juni 2008 in Bonn statt. Die Entsorgungskommission berät das Bundesumweltministerium in allen Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Diese umfasst die Aspekte Konditionierung, Zwischenlagerung und Transporte radioaktiver Stoffe und Abfälle, ferner die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Einrichtungen sowie die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Sie tritt damit neben die bereits seit Jahren bestehende Reaktorsicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK).
Die Mitglieder der Kommission sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie repräsentieren ein breites Spektrum der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretenen Positionen. Das Bundesumweltministerium beruft die Mitglieder der Kommission für eine Berufungsperiode von bis zu drei Jahren. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge ist möglich.
Weitere Informationen:
- Internetseite der Entsorgungskommission (ESK):
www.entsorgungskommission.de
Beratender Ausschuss nach § 32a des Luftverkehrsgesetzes
Der Beratende Ausschuss nach § 32a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wurde im Jahr 1971 durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm eingeführt. Er ist beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) angesiedelt und berät die beteiligten Ministerien in Fragen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung im Luftverkehr. Der Ausschuss ist vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Luftverkehrsgesetz zu hören, soweit diese dem Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge dienen. Außerdem kann der Ausschuss Empfehlungen zu diesen Themen aussprechen. Sofern die beteiligten Ministerien eine Empfehlung des Ausschusses für nicht geeignet oder nicht durchführbar halten, ist dies dem Ausschuss unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
Mit seiner Fachkompetenz repräsentiert der Beratende Ausschuss vielfältige, im Bereich von Umweltschutz und Luftverkehr maßgeblich betroffene Disziplinen und Institutionen. Dies sind insbesondere die Sektoren Wissenschaft, Technik, Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, kommunale Spitzenverbände, Lärmschutz- und Umweltverbände, Fluglärmkommissionen an Flughäfen, Luftfahrtbehörden, oberste Luftfahrtbehörden und oberste Umweltbehörden der Länder sowie das Umweltbundesamt. Seit 2007 erfolgt die Berufung der Ausschussmitglieder je zur Hälfte durch das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) und das Bundesumweltministerium (BMU).
Jury Umweltzeichen
Die Jury Umweltzeichen ist das unabhängige Beschlussgremium für die Vergabe des Umweltzeichens "Blauer Engel".
Der Jury gehören nach ihrer Geschäftsordnung bis zu 15 natürliche Personen an. Davon werden bis zu 13 Mitglieder vom Bundesumweltminister im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden der Umweltministerkonferenz für einen Zeitraum von drei Jahren berufen. Dies geschieht unter angemessener Berücksichtigung aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen wie Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, des Handels und der Industrie, um nur einige zu nennen. Zwei weitere Mitglieder gehören der Jury als Vertreter der Bundesländer an. Ein Landesvertreter kommt aus dem Umweltministerium des Bundeslandes, das den UMK - Vorsitz innehat, der zweite aus dem Bundesland, das zuvor den Vorsitz inne hatte. Der Bundesumweltminister beruft die Vertreter der Bundesländer für den Zeitraum von zwei Jahren. In der ersten Sitzung der jeweiligen Berufungsperiode wählt die Jury aus ihrer Mitte den Jury-Vorsitz.Die Jury trifft sich zwei Mal im Jahr zu ihren turnusmäßigen Sitzungen. Darüber hinaus arbeiten die Ausschüsse (Vergabegrundlagen, Marketing/Internationales, Technikentwicklung) anlassbezogen. Zwischen den Sitzungen vertritt der Vorsitz die Jury bei Veranstaltungen und Gesprächen.
Die Jury-Mitglieder sind weisungsfrei und unparteiisch, die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Aufgaben und Kompetenzen: Entwicklungen in Gang setzen.
Die Jury Umweltzeichen zeichnet Produkte und Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen Blauer Engel aus, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich die hohen Ansprüche des Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Gebrauchstauglichkeit erfüllen.
Die Jury entscheidet über die Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden sollen sowie über die zugrunde zu legenden Vergabekriterien und Nachweise. Diese werden vom Umweltbundesamt unter Beteiligung von RAL und der interessierten Kreise auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeitet.
Weitere Informationen:
- Internetseite zum Umweltzeichen Blauer Engel:
www.blauer-engel.de
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