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Stand: Januar 2010


Abschlussbericht der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) zum Tanklagerbrand in Buncefield (GB)

Am 13. Dezember 2005 hatte das Bundesumweltministerium die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) um eine Stellungnahme gebeten, ob sich aus dem Hergang des Großbrandes vom 11. Dezember 2005 im Tanklager Buncefield in der Nähe von London Handlungsbedarf für deutsche Tanklager ergibt. Nachdem die KAS bereits zwei Zwischenberichte veröffentlicht hatte, hat sie nun in ihrer Sitzung vom 11./12. November 2009 den vom Arbeitskreis Tanklager erarbeiteten Abschlussbericht verabschiedet. Der Abschlussbericht berücksichtigt jüngste Erkenntnisse des britischen Buncefield Major Incident Investigation Board.

Es wurde insbesondere geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften und das technische Regelwerk für den sicheren Betrieb der Tanklager in Deutschland ausreichend sind oder ggf. ergänzt werden sollten. Der Bericht konzentriert sich auf Tanklager für hochentzündliche Flüssigkeiten (z. B. Ottokraftstoffe), die den erweiterten Pflichten der StörfallV unterliegen (Betriebsbereiche mit mehr als 25.000 t Ottokraftstoff). Den Betreibern kleinerer Tanklager und solcher mit anderen hochentzündlichen Stoffen sowie den zuständigen Behörden wird empfohlen, zu prüfen, inwieweit Empfehlungen dieses Berichts relevant sein können.

Die KAS wird die weiteren Entwicklungen auf diesem Gebiet verfolgen und bei Bedarf erneut tätig werden.


Abschlussbericht des Arbeitskreises Tanklager (AK-TL) der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

Bewertung des Tanklagerbrands von Buncefield/GB vom 11.12.2005 und daraus für deutsche Großtanklager für Ottokraftstoff abgeleitete Empfehlungen


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