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Stand: April 2009



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Fragen und Antworten zur Pfandpflicht

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Seit dem 1. Mai 2006 umfasst sie Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke. Das Pfand hat den Mehrweganteil in diesen Getränkebereichen gestützt und das "Ex und Hopp" beendet.

Die wichtigsten Informationen zum geltenden Pfandrecht finden Sie in nebenstehendem PDF-Dokument.

Inhalt des angefügten PDF-Dokuments:

  1. Worauf ein Pfand erhoben wird
  2. Was beim Kauf und Verkauf zu beachten ist
  3. Rückgabe und Pfanderstattung beim Einzelhändler
  4. Die Entsorgung der zurückgegebenen Einwegverpackungen
  5. Bundesweites Pfand-/Rücknahmesystem
  6. Hintergrund der Verpackungsverordnung

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.

Zerquetschte Dose auf Rasen. Anzeigenplakat mit dem Titel: Vergessen Sie dieses Bild.