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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 27. September 1994
Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen: das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Das Gesetz trat am 7. Oktober 1996 in Kraft und zielt auf eine umfassende Vermeidung und Verwertung von Abfällen.
Dabei gilt:
Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung.
Dadurch wurde der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft endgültig geschafft und eine Trendwende beim Rohstoffverbrauch und damit zur Ressourcenschonung eingeleitet.
Bei der Vermeidung wurde der Produktverantwortung große Bedeutung beigemessen. Dies bedeutet zum einen, Produkte und Stoffe mit größtmöglicher Lebensdauer zu entwickeln. Andererseits gilt es, Produktionsverfahren einzuführen, bei denen möglichst wenige Abfälle anfallen. Die Verwertung zielt wiederum auf die möglichst umfassende und umweltverträgliche Nutzung der stofflichen und energetischen Potenziale des Abfalls ab.
Die Produktverantwortung wurde erstmals 1991 in der Verpackungsverordnung festgeschrieben. Sie enthält die Rücknahmepflicht für gebrauchte Verpackungen.
Das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) setzt diese Politik umfassend fort. Nach dem Gesetz kann die Produktverantwortung sowohl durch
gesetzliche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften) als auch durch
freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden.
Die allgemeinen Pflichten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden durch eine Reihe von Rechtsverordnungen konkretisiert. Hierzu zählen insbesondere:
- die Regelungen zur Produktverantwortung (Verpackungen, Batterien, Altfahrzeuge, Altöl, elektrische und elektronische Geräte),
- die Anforderungen an eine umweltverträgliche Verwertung von Abfällen (etwa die Bioabfallverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Altholzverordnung, Bergversatzverordnung und Deponieverwertungsverordnung) sowie
- die Anforderungen an die umweltverträgliche Abfallbeseitigung (Ablagerungsverordnung und Deponieverordnung
