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Stand: Dezember 2006


Kurzinfo Industrie und Handwerk

Für Industrie und Handwerk hat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1996 neue Maßstäbe gesetzt:

Zur nachhaltigen Abfallwirtschaft wird von den Gewerbebetrieben die Übernahme der Produktverantwortung und ein abgestuftes Vorgehen verlangt:

  1. Abfälle sind vorrangig zu vermeiden.
  2. Sofern das nicht möglich ist, sind die Abfälle stofflich oder energetisch schadlos zu verwerten ( Abfall zur Verwertung)
  3. Wenn Verwertung nicht möglich, sind Abfälle umweltverträglich zu beseitigen ( Abfall zur Beseitigung).

Die Beseitigung ist nach hohen Sicherheitsstandards vorgeschrieben, die einem abfallrechtlichen Überwachungsverfahren unterliegen.

Überwachung

Da es Abfälle mit den unterschiedlichsten Schadstoffgehalten gibt, gibt es auch verschiedene Grade der Überwachung für die Verwertung oder Beseitigung. Geregelt ist dies in der Abfallverzeichnisverordnung (zur Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs), die seit dem 1. Januar 2002 gilt.

Man unterscheidet in:

  • nicht überwachungsbedürftige Abfälle (das sind Abfälle zur Verwertung, die bei der Verwertung keine gravierenden Probleme bereiten, insbesondere die verwertbaren Bestandteile des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, wie z. B. Papier, Pappe, Holz, Glas, Kunststoffe, Metalle usw.),
  • überwachungsbedürftige Abfälle (das sind Abfälle zur Verwertung, wie z. B. Altreifen oder Schlämme aus betriebseigener Abwasserbehandlung sowie Abfälle zur Beseitigung, die nicht besonders überwachungsbedürftig sind.
  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle (das sind Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung, wie z. B. alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten, Blei-, Nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Bremsflüssigkeiten, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Leuchtstoffröhren, Photochemikalien, chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle).

Die zuständige Abfallbehörde kann die Überwachung in ihrer Art und Intensität regeln. Seit 1. Mai 2002 regelt die novellierte Nachweisverordnung die Vorgaben. Weitere detaillierte Informationen liefert das Untergesetzliche Regelwerk zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die Deponieverordnung.

Der Beitrag der Abfallwirtschaft in Deutschland zeigt deutlich, dass es gelungen ist, eine moderne Abfall- und Kreislaufwirtschaft aufzubauen mit erheblichen positiven Effekten auf den Schutz von Ressourcen, Klima, Böden, Gewässer und nicht zuletzt auf die Gesundheit. Über 250 000 Menschen sind inzwischen in der Abfallwirtschaft tätig - einem Wirtschaftsbereich mit ca. 50 Milliarden Euro Umsatz.