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Stand: Dezember 2005


Abfallpolitik in der OECD

In der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) können rechtlich verbindliche Beschlüsse gefasst werden, die in der EU umzusetzen sind, und es können Empfehlungen verabschiedet werden. Weiterhin werden aktuelle Abfallfragen zum Teil auf der Grundlage von Dokumenten des OECD-Sekretariats diskutiert. Hierzu besteht eine OECD-Abfallgruppe (Working Group on Waste Prevention and Recycling - WGWPR), die dreimal in zwei Jahren tagt.

Wichtige OECD-Regelungen sind die folgenden:

  1. OECD-Beschluss über die Verbringung von Abfällen zur Verwertung.

  2. OECD-Empfehlung zur Umweltgerechten Abfallentsorgung
    Der OECD-Rat hat eine verabschiedet, mit der die OECD sich auf gemeinsame Ziele und notwendige Maßnahmen einer umweltgerechten Abfallwirtschaft verständigt hat. Diese ist bereits durch EU-Recht umgesetzt.

  3. Ergebnisse von WGWPR-Sitzungen und von Workshops:
    Ergebnisse der 8. Sitzung der Abfallgruppe und des Workshops zum Thema Nachhaltiges Materialmanagement.