Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
StartseiteStand: Oktober 2007
Kurzinfo - Aufgaben
Im Zentrum der Abfallwirtschaftspolitik in Deutschland steht die
Produktverantwortung. Damit sollen bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen für eine effektive und
umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine umweltverträgliche Verwertung und
Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird.
Das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1996 setzt diese Politik in die Tat um. Die in dem Gesetz verankerte Produktverantwortung kann sowohl durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften) als auch durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden.
Mit dieser Politik ist es in Deutschland gelungen, eine moderne Abfall- und Kreislaufwirtschaft aufzubauen mit erheblichen positiven Effekten auf den Schutz von Ressourcen, Klima, Böden, Gewässer und nicht zuletzt der Gesundheit. Über 250.000 Menschen sind inzwischen in der Abfallwirtschaft tätig - einem Wirtschaftsbereich mit ca. 50 Milliarden Euro Umsatz.
Der Beitrag der Abfallwirtschaft zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise in Deutschland zeigt sich in den weltweit höchsten Verwertungsquoten, durch die Rohstoffe und Primärenergie eingespart werden. Fast 57% der Siedlungsabfälle und 58% der Produktionsabfälle werden verwertet. Bei einzelnen Abfällen liegen die Recyclingquoten noch höher, so z. B. bei Bauabfällen 86%, bei Verpackungen rund 80%, bei Batterien 82%, bei graphischen Papieren rund 80%.
Der Klimaschutz durch die moderne Abfallwirtschaft ist spektakulär: Die Emissionen treibhausgasrelevanter Schadstoffe aus der Abfallwirtschaft sind in den vergangenen 15 Jahren um 30 Mio. t CO2-Äquivalente pro Jahr gesunken.
Das umweltpolitische Ziel der Bundesregierung ist, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren hin zu einer Stoffstromwirtschaft weiter zu entwickeln. Durch konsequente Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung, durch Recycling oder ihre energetische Nutzung wird angestrebt, die im Abfall gebundenen Stoffe und Materialien vollständig zu nutzen und somit eine Deponierung von Abfällen überflüssig zu machen. Eine erfolgreiche Stoffwirtschaft verlangt, auch Produktion und Konsum einzubeziehen. Die Kreislaufführung von Rohstoffen muss gefördert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Schadstoffe aus den Abfällen nicht in neuen Produkten wieder auftauchen, sie müssen vielmehr schadlos ausgeschleust werden.
Im Bundesumweltministerium (BMU) befasst sich ein Arbeitsbereich, die
Unterabteilung WA II, mit der Abfallpolitik. Dort werden die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften entwickelt, durch die eine
umweltschonende Entsorgung der Abfälle gewährleistet werden kann. In ständigem Dialog mit den Vertretern der gewerblichen Wirtschaft, der Kommunen und der Umweltverbände bemüht man sich dabei um praktikable Lösungen.
Daneben ist auch auf die Wünsche der Bundesländer Rücksicht zu nehmen. Es sind die Bundesländer, die mit ihren zuständigen Behörden das Abfallrecht vollziehen und die Abfallwirtschaft überwachen. Die meisten rechtlichen Regelungen im Abfallbereich bedürfen daher der Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat.
Der Umweltschutz ist inzwischen ein wichtiger Kernbereich der Europäischen Union. Das gilt auch für das Abfallrecht. Hier wirkt die EU durch Verordnungen und zahlreiche Richtlinien sowie Entscheidungen der Kommission immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein (siehe Teil
Abfallpolitik in der EU). Deutschland wirkt aktiv an der Gestaltung des EG-Abfallrechts mit und übernimmt oft die Vorreiterrolle.
-
Druckversion
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




