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StartseiteStand: Januar 2007
Kurzinfo Abfallbehörde
Für Abfallfragen in Ihrem näheren Umfeld ist entweder Ihre Stadt oder - wenn Sie in einer kleineren Gemeinde leben, - die Kreisverwaltung zuständig. Dort wird die Müllabfuhr organisiert und auch kontrolliert.
Das gilt sowohl, wenn es darum geht, Abfälle zu sammeln und sie ressourcenschonend zu verwerten, wie z.B. bei Papier, Glas, Verpackungen aber auch ausgedienten Fernsehern, Kühlschränken, Bioabfall u. ä.
Das städtische bzw. das Kreis- Abfallamt regelt auch die umweltverträgliche Beseitigung der Restabfälle auf Deponien. Oft gibt es einen kommunalen Abfallkalender, aus dem ersichtlich ist, zu welchen Zeiten welche Abfälle gesammelt werden. Die Sammlung und Verwertung der Produktabfälle geschieht meist durch Privatunternehmen, deren Adressen über Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung erhältlich sind.
Abfallgebühren: Der Oberstadtdirektor oder der Oberkreisdirektor legt die jährlich von den Bürgern zu zahlenden Gebühren fest. Sie richten sich nach der Menge des Abfalls und den jeweiligen Maßnahmen zu seiner Verwertung und Beseitigung.
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Entwicklung der Abfallgebühren in den vergangenen Jahren |
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| Jahr |
Index "Müllabfuhr" |
Verbraucherpreisindex insgesamt |
|
1997
|
90,0
|
97,1
|
|
1999
|
97,7
|
98,6
|
|
2000
|
100,0
|
100,0
|
|
2001
|
102,9
|
102,0
|
|
2002
|
104,4
|
103,4
|
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2003
|
106,5
|
104,5
|
|
2004
|
108,0
|
106,2
|
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bundesweit liegen die Abfallgebühren eines 4-Personen-Haushaltes meist zwischen 150 – 230 Euro im Jahr, d.h. bei rd. 3 – 5 Euro pro Person und Monat.
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