Stand: Dezember 2007



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Lesefassung
 

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Begründung
 

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Bundesanzeiger

 

Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV)

- nicht-amtliche Lesefassung -

Mit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Zweiten Änderungsverordnung zur Kostenverordnung zum ElektroG vom 5. Dezember 2007 werden die Gebühren nochmals in allen Bereichen um fast 40 % gesenkt. Damit trägt das Bundesumweltministerium als Verordnungsgeber vor allem der veränderten Kostenstruktur der mit der Aufgabe der zuständigen Behörde beliehenen Stiftung EAR Rechnung. Die durch Gebühren zu finanzierenden prognostizierten Gesamtkosten betragen für 2008 noch ca. 5,8 Mio. €. (Auszug aus der Hintergrundinfo)

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