Stand: Juni 2007


Produktverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte

EU-Präsidentschafts-Workshop zur Harmonisierung der Herstellerregistrierung am 04.05.2007 in Brüssel


Bürokratieabbau bei den Registeranforderungen für die Wirtschaft

Anette van Dillen am RednerpultDie Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) schreibt als Bestandteil der Produktverantwortung der Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte eine verpflichtende Registrierung in jedem Mitgliedsstaat vor. Aufgrund der national unterschiedlichen Umsetzung der WEEE in den 27 Mitgliedsstaaten können sich für europaweit agierende Wirtschaftbeteiligte diese Registrierungsvorgänge, die Vorbedingung für die Marktteilnahme sind, sehr unterschiedlich gestalten. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass – anders als in Deutschland, wo sich Bund und Länder auf eine nationale Registerstelle (Gemeinsame Stelle nach § 6 ElektroG) einigen konnten – in manchen Mitgliedsstaaten sogar eine Mehrzahl von regional zuständigen Registerstellen geschaffen wurde.

Nachdem die europäischen Herstellerverbände die Europäische Kommission auf den mit dieser Vielzahl von notwendigen Registrierungen verbundenen Aufwand hingewiesen hatten, wurde der Ruf nach einer europaweit zuständigen Registerstelle laut. Einzelne Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) griffen diese Beschwerden auf und gaben der Europäischen Kommission Anfang 2006 auf, durch eine kurzfristige Änderung der Richtlinie zumindest für einheitliche Registeranforderungen zu sorgen. Bei der Diskussion dieses Auftrags an die Kommission in dem zuständigen technischen Ausschuss zur WEEE sprachen sich alle Mitgliedsstaaten gegen eine kurzfristige diesbezügliche Änderung der Richtlinie aus, da zunächst die tatsächlichen Auswirkungen der national unterschiedlichen Umsetzungen ermittelt und bewertet werden sollten. Entscheidungen ohne ausreichenden Bezug zur Praxis sollten damit vermieden werden.

Gründung des EWRN – European WEEE Register Network

Parallel zu dieser Diskussion unter den Mitgliedsstaaten bzw. mit der Europäischen Kommission starteten mehrere Registerstellen selbst eine Initiative, um die tatsächlich bestehenden Unterschiede der verschiedenen Registrierungsverfahren zu analysieren. Ausgehend von den privatrechtlich organisierten Registerstellen in Irland, Portugal und Deutschland hat es zunächst mit 9 weiteren Mitgliedsstaaten Veranstaltungen gegeben, um aus den konkreten Erfahrungen heraus einen Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse an Warenverkehrsfreiheit und der Rücksicht auf strukturelle Besonderheiten der nationalen Märkte herzustellen. Es erfolgte die Gründung eines Netzwerkes (EWRN) mit dem Ziel, durch Kooperation und - soweit zulässig - gegenseitigen Austausch die Registrierungsprozesse so zu vereinfachen, nach Möglichkeit sogar zu vereinheitlichen, dass überall in Europa vergleichbare Meldungen gemacht werden können.

Deutsche Präsidentschaft unterstützt Harmonisierungsprozess

Eine europäische Vereinheitlichung erfordert die Mitwirkung möglichst vieler, am besten sogar aller Mitgliedsstaaten. Um gemeinsam über das erforderliche Maß an Vereinheitlichung zu diskutieren, fand im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft am 04. Mai 2007 ein europäischer Workshop zur Harmonisierung der Herstellerregistrierung statt. Über 50 Fachleute aus 18 europäischen Staaten kamen in Brüssel zusammen, darunter neben Vertretern aus Ministerien und nationalen Registerstellen ebenso Vertreter und Berater der EU-Kommission, aber auch Wirtschaftsvertreter aus den europäischen Verbänden der betroffenen Industrien.

Im Zentrum des Workshops standen die Zielsetzung des EWRN, die relevanten Differenzen der nationalen bzw. regionalen Registrierungsverfahren in den EU-Staaten zu analysieren und aus den konkreten praktischen Erfahrungen heraus Vereinfachungen, soweit möglich sogar Vereinheitlichungen zu erreichen. Sehr viele Teilnehmer signalisierten Unterstützung für diese Herangehensweise und sahen sie – ebenso wie das BMU – als besonders Erfolg versprechend an, weil sie auf der Grundlage konkreter Fakten und nationaler Rechtslagen erfolgt und nicht auf wiederum umsetzungsbedürftigen Vorgaben vom grünen Tisch beruht. Hervorzuheben ist besonders, dass das EWRN in diesem Bereich wohl das einzige Forum von Experten ist, die aus ihrem täglichen Betrieb die konkreten Probleme kennen und deren mögliche Lösungen objektiv, effektiv und ohne Interessensbindung entwickeln können.

Ausblick

Auch die EU-Kommission zeigte Interesse, das Netzwerk in die Prozesse zur Diskussion der WEEE-Revision einzubeziehen. So wurde das EWRN bereits zum folgenden Technischen Ausschuss (TAC) am 20. Juni 2007 eingeladen und erhielt die Möglichkeit, seine Ziele und die Vorgehensweise dort selbst vorzustellen. Die Vorsitzende der TAC-Sitzung empfahl allen Mitgliedsstaaten die Mitwirkung der nationalen Registerstellen in diesem Gremium.

Während die EU-Kommission noch prüft, ob die Mitgliedsstaaten die Richtlinie WEEE ordnungsgemäß umgesetzt haben, stehen derzeit bereits zwei Studien vor dem Abschluss, die die Auswirkungen der unterschiedlichen Umsetzungen in den Mitgliedsstaaten untersuchen. In der Abschlussdiskussion des Workshops wurde daher angeregt, bei der nun anstehenden Diskussion über eine Änderung der Richtlinie zu berücksichtigen, dass die bisher erhobenen Daten der gerade erst installierten Systeme noch keine belastbare Grundlage für Änderungsvorschläge bilden können. Vielmehr sollten nach einer EU-weiten Praxisphase belastbare Daten ermittelt werden und auf deren Grundlage über notwendige Änderungen diskutiert werden.

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