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StartseiteInformationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 762 f.). Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft.
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