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Stand: 1. Juni 2005



Bericht zur Siedlungsabfallentsorgung 2005
Stand – Handlungsbedarf - Perspektiven

Der 1. Juni 2005 ist ein zentrales Datum für die Siedlungsabfallentsorgung in Deutschland: Von diesem Zeitpunkt an ist die Ablagerung unbehandelter, organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle nicht mehr zulässig. Das Verbot gilt insbesondere für unbehandelten Hausmüll. Mit dem 1. Juni 2005 laufen zugleich die letzten Ausnahmeregelungen der TA Siedlungsabfall (TASi) und der Abfallablagerungsverordnung für unvorbehandelte Abfälle aus.


Anhang des Berichtes zur Siedlungsabfallentsorgung 2005



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