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Stand: Februar 2010
ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)
Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 762 f.)..
Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft.
Mit dem Gesetz setzte Deutschland als einer der ersten Mitgliedstaaten der EU die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten um.
Verbraucherinnen und Verbraucher können die bewährten kommunalen Sammelstrukturen, z.B. Wertstoffhöfe, nutzen. Die Hersteller müssen die Altgeräte dort abholen und wiederverwenden oder entsorgen lassen.
ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(in der geltenden Fassung)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Im Bundesgesetzblatt verkündet am 23. März 2005 (BGBl. I S. 762 f.).
Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft.
Das PDF-Dokument sowie die
Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
Daten 2006
Daten über Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland aus dem Jahr 2006, wie sie an die EU–Kommission gerichtet wurden.
Praxishilfe für Erstbehandler
Im Rahmen des Forschungsvorhabens "Stoffstrommanagement zum ElektroG" wurde eine Praxishilfe für Erstbehandler (zertifiziert nach § 11 Elektro- und Elektronikgerätegesetz) entwickelt, die basierend auf den Erfahrungen mit dem Monitoring-Leitfaden aus dem Jahr 2007 ein bundesweit einheitliches Datenmanagement und harmonisiertes Meldewesen ermöglichen soll. Nachdem der Entwurf am 07. April 2008 öffentlich vorgestellte wurde, ist die
Praxishilfe auf der Homepage des Forschungsnehmers, INFA GmbH, veröffentlicht.
Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Der Anhang der
Richtlinie über die von den Anforderungen des Artikel 4 Abs. 1 ausgenommenen Verwendungen von Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB) bzw. polybromierten Diphenylethern (PBDE) gilt entsprechend für § 5 Abs. 2 ElektroG. Die im Anhang aufgelisteten Stoffe fallen demnach bis zum jeweiligen Fristende nicht unter das Verbot des § 5 Abs. 1 ElektroG über die Verwendung bestimmter Stoffe. Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.04.2008 ist die Ausnahme vom Verwendungsverbot für Deca-BDE in Polymerverbindungen ab dem 01.07.2008 für nichtig erklärt worden (Nr. 2 des Anhangs zur Entscheidung der Kommission 2005/717/EG vom 13.10.2005 zur Ergänzung der Nr. 9a im Anhang der Richtlinie 2002/95/EG).
Kurzinfo: Ziele und Inhalte (Stand: 27. Januar 2007)
des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Aktivitäten bezüglich der EU-Richtlinien
Die Europäische Kommission führte eine öffentliche
Konsultation zur Revision der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikgeräte durch und veröffentlicht die eingereichten Stellungnahmen.
Informationen zum
EU-Präsidentschafts-Workshop zur Harmonisierung der Herstellerregistrierung am 04.05.2007 in Brüssel
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Weitere Informationen:
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2. Änderungsverordnung zur ElektroGKostV -
3. Änderungsverordnung zur ElektroGKostV -
Novelle zur Kostenverordnung am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. -
Informationen zur EU-Richtlinie und zu den aktuellen Arbeiten der EU-Kommission (in englischer Sprache) -
www.green-electronics.info (gefördert vom BMU und UBA)





