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20. November 2003
Verordnung zur Änderung von Anlagen zum Basler Übereinkommen - vom 14. November 2003
Verordnung zur Änderung von Anlagen zum Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 ist am 20. November 2003 in Kraft getreten (BGBl., Teil II, Seite 1626).
Auf Grund des Artikels 2 Satz 1 des Gesetzes vom 30. September 1994 zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (BGBl. 1994 II S. 2703) verordnet die Bundesregierung
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Weitere Informationen:
-
Gesetz zu Änderungen des Basler Übereinkommens - vom 17.01.2002
-
Zweite Verordnung zur Änderung von Anlagen zum Basler Übereinkommen - vom 28.09.2005
-
Sachstand und Gesetzgebung - Grenzüberschreitende Abfallverbringung
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