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Stand: Januar 2012


Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV)

- nicht-amtliche Lesefassung -



Zur Angleichung der Gebühren an die wirtschaftliche Entwicklung der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hat das Bundesumweltministerium erneut die Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz novelliert. Die Gebühren für die Hersteller konnten dabei im Schnitt um 15,5 % gesenkt werden. Die Vierte Änderungsverordnung ist zum 31.12.2011 in Kraft getreten.


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