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Abfallwirtschaft
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Stand: 02.02.2010
Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Am 1. Februar 2007 ist das Gesetz und die Verordnung zur Vereinfachung der
abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten. Beide Regelwerke haben zum Ziel, die Abfallbehörden sowie die betroffene Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig die Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, wurde
die elektronische Abwicklung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens eingeführt.
Ab dem 1. April 2010 wird die elektronische Nachweisführung für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten zur Pflicht - für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Bis dahin müssen die rechtlichen Vorgaben umgesetzt sein und alle Beteiligten eine eigene Infrastruktur für die elektronische Nachweisführung von gefährlichen Abfällen implementiert haben.
Diese Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung ab dem 01.04.2010 besteht auch dann, wenn bis zum 01.02.2011 noch übergangsweise auf die elektronische Unterschrift der Nachweisdokumente verzichtet wird. Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens generell ausgenommen sind Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Entsorgung von Kleinmengen.
Das vorliegende Faltblatt, der Flyer sowie der Leitfaden zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) richten sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Orientierungshilfe in Form einer knappen Übersicht benötigen.
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BMU-Faltblatt: Elektronisches Abfallnachweisverfahren
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BMU-Flyer: Elektronisches Abfallnachweisverfahren
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Leitfaden zur Einführung des Elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) für KMU
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