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Stand: März 2008


Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden ( Bioabfallverordnung - BioAbfV) von 1998 bedarf aufgrund neuer und geänderter rechtlicher Vorschriften (Verordnung [EG] 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, Düngemittelverordnung), Praxiserfahrungen seit Inkrafttreten der Verordnung und neuer Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von Bioabfällen einer Überarbeitung.

Zusätzlich sind Beschlüsse der 67. Umweltministerkonferenz vom 26./27.10.2006 und der Agrarministerkonferenz vom 29.09.2006 zu berücksichtigen. Darin wurde die Bundesregierung gebeten zu prüfen, inwieweit durch eine Novelle u.a. der Bioabfallverordnung gewährleistet werden kann, dass Abfallgemische zur landbaulichen Verwertung nur aus solchen Bestandteilen hergestellt werden, deren unvermischte Bestandteile, jeweils für sich gesehen, lückenlos bis zum Ort des Anfalls rückverfolgt werden können und als unbedenklich im Sinne der Verordnung zu bewerten sind. Grund für die Beschlüsse war die Aufbringung von Abfallgemischen, die mit PFT belastet waren.

Für die Novellierung der Bioabfallverordnung hat das Bundesumweltministerium im Dezember 2007 einen Referentenentwurf vorgelegt und die Ressortabstimmung und Anhörung der beteiligten Kreise (Länder, kommunale Spitzenverbände, Verbände, Fachkreise) eingeleitet. Die bei der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.

Der Verordnungsentwurf und die Begründung sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.

Der Entwurf in Form einer Artikelverordnung beinhaltet die Novellierung der BioAbfV (Art. 1) und Folgeanpassungen in der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (Art. 2). Nach diesen und den bereits in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der BioAbfV ist eine Neubekanntmachung der Verordnung in der aktuellen Fassung (Art. 3) vorgesehen.

Die Änderungen der BioAbfV beinhalten im Wesentlichen:

  • Neufassung des Anhangs 1 (Liste der für eine Verwertung auf Flächen grundsätzlich geeigneten Bioabfälle sowie grundsätzlich geeigneten anderweitigen Materialien) zur Anpassung an die Verordnung (EG) 1774/2002 sowie an die Stofflisten der Düngemittelverordnung (DüMV).
  • Neufassung des Anhangs 2 (Vorgaben zur seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit) auf der Grundlage des Überarbeitungsvorschlags einer beauftragten Experten-Arbeitsgruppe, wobei Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen insbesondere hinsichtlich Vergärungs-/Biogasanlagen einbezogen wurden. Damit gehen auch Erleichterungen für den Betrieb von Vergärungsanlagen einher.
  • Aktualisierung des Anhangs 3 (Vorgaben zur Analytik) im Hinblick auf die genannten Normen, Methodenbücher und Merkblätter.
  • Einführung eines neuen Anhangs 4 mit einem einheitlichen Lieferschein.
  • Anpassung des verfügenden Teil der BioAbfV entsprechend der Änderungen der Anhänge. Darüber hinaus Umsetzung des Regelungsbedarfs aufgrund o.g. UMK- und AMK-Beschlüsse, welche insbesondere zu einem Zustimmungserfordernis der zuständigen Behörde für die Abgabe bestimmter Bioabfälle zur Verwertung (vgl. § 9a) sowie bei den Regelungen zu den Dokumentations- und Nachweispflichten zu Erweiterungen (vgl. § 11 Abs. 1 und 2) geführt haben. Bei den Dokumentations- und Nachweispflichten sind - wie bereits in der bislang geltenden BioAbfV - Erleichterungen für Mitglieder einer Gütegemeinschaft vorgesehen, um die Verwendung gütegesicherter Bioabfallkomposte, -gärrückstände/-gärsubstrate und -gemische zu fördern (vgl. § 11 Abs. 3).

Trotz des Umfangs der Änderungsverordnung, welcher hauptsächlich in der Neufassung der drei Anhänge begründet ist, bleiben die Struktur und die wesentlichen materiellen Anforderungen der BioAbfV unverändert.


Entwurf der Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (Referentenentwurf)


Entwurf der Begründung zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (Referentenentwurf)


Lesefassung des verfügenden Teils der BioAbfV (Verordnungstext) mit Darstellung der Änderungen gegenüber der geltenden Fassung


Lesefassung des Anhangs 1 BioAbfV mit Darstellung der Änderungen gegenüber der geltenden Fassung


Lesefassung des Anhangs 2 BioAbfV


Lesefassung des Anhangs 3 BioAbfV mit Darstellung der Änderungen gegenüber der geltenden Fassung


Lesefassung des Anhangs 4 BioAbfV

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