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Stand: 12. Juli 2007



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Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung vom 23. Mai 2007

Am 12. Juli 2007 in Kraft getreten.

Das Bundeskabinett hat am 18. April 2007 die Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung beschlossen. Sie bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Ziel der Änderung ist die Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, die ab 12. Juli 2007 anzuwenden ist.

Das Umweltbundesamt entscheidet als zuständige Behörde über die notifizierungsbedürftige Verbringung von Abfällen durch das Bundesgebiet. Aufgrund der Abfallverbringungsgebührenverordnung erhebt das Umweltbundesamt seit Ende 2003 für alle Amtshandlungen in diesem Zusammenhang Gebühren. Die Gebühreneinnahmen dienen als Ausgleich für die Serviceleistungen des Umweltbundesamtes. Finanzielle Auswirkungen hat die Gebührenverordnung nur für Abfallexporteure aus dem Ausland.

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