Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Wasser · Abfall · Boden
Abfallwirtschaft
Downloads
Stand: November 2011
Bekanntmachung der Zollstellen vom 13. Oktober 2011
Bekanntmachung der Zollstellen, über die Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden dürfen
Auf Grund des Artikels 55 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. EG Nr. L 190 S. 1) in Verbindung mit § 17 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Zollstellen für die Bundesrepublik Deutschland, über die Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden dürfen, nachstehend bekannt gegeben.
Diese Bekanntmachung tritt am 23. Oktober 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Zollstellen, über die Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden können, vom 07. Mai 2010 (BAnz. S. 1733) außer Kraft.
-
Druckversion
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen
Bitte beachten Sie auch die
Hinweise zum Download.




