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Stand: 28. November 2008



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Verordnung
 

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Berichtigung
 


 

EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen

EU-Amtsblatt-Text der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen sowie
Berichtigung vom 28. November 2008

Mit der neuen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen wurde die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Gemeinschaft (EG-Abfallverbringungsverordnung) novelliert. Damit sind zentrale Forderungen des Bundestages und des Bundesrates erfüllt. Der Rat hat dem Kompromisspaket mit dem Europäischen Parlament, dem dieses am 25.10.2005 zugestimmt hatte, am 29.05.2006 zugestimmt. Die neue Verordnung wurde am 12. Juli 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Als EG-Verordnung ist sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Die Verordnung trat am 15. Juli 2006 in Kraft. Entsprechend der Übergangsregelungen wird sie seit 12. Juli 2007 (ein Jahr nach der Veröffentlichung) angewandt. Die bisherige Verordnung Nr. 259/93 wurde mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 aufgehoben.

Die neue Verordnung stärkt auch die so genannte Hausmüllautarkie: Exporte von gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Haushaltungen (Restmüll) können von den Behörden künftig verhindert werden, unabhängig davon, ob die Abfälle beseitigt oder verwertet werden sollen. Dies basiert auf einem deutschen Vorschlag. Damit wird eine Scheinverwertung dieser Abfälle verhindert und die Planungssicherheit für kommunale Entsorgungsstrukturen erhöht.

Am 28. November 2008 wurde eine Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 veröffentlicht. Diese Berichtigung geht auf eine deutsche Bitte vom Mai 2007 zurück.


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